Kindergeld 2012 – Wegfall der Einkommensüberprüfung bei Kindern in der Ausbildung

Das Kindergeld 2012 ist Teil des geplanten Steuervereinfachungsgesetzes der Bundesregierung. Im Mittelpunkt steht der Wegfall der Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren.

Fassen die geplanten Maßnahmen zum Kindergeld 2012 Fuß, werden Eltern aufwendige Nachweise bei der Einkommenssteuererklärung erspart. Die finanzielle Entlastung wird zurzeit auf  200 Millionen Euro.

Vorhaben der Bundesregierung von Bundesrat gestoppt

Neben den Maßnahmen zum Kindergeld 2012 sieht das Steuervereinfachungsgesetz zum Beispiel die Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags vor. Außerdem soll in Zukunft die Möglichkeit bestehen, Steuererklärungen nur noch alle zwei Jahre abzugeben.

Diese im Steuervereinfachungsgesetz enthaltenen Vorhaben wurden allerdings gerade vom Bundesrat auf Eis gelegt. Am 12.07.2011 gab die Bundesregierung auf ihrer Seite bekannt, dass die Länder das Steuervereinfachungsgesetz im Bundesrat erst einmal gestoppt haben. Probleme sehen sie vor allem in der Anhebung des Pauschbetrags und der Erweiterung der Steuererklärung auf 2 Jahre. Jetzt wird von der Bundesregierung geprüft, ob ein Vermittlungsausschuss angerufen werden soll.

In diesem Jahr bleibt beim Kindergeld alles beim Alten

Im Moment gelten die gleichen Regelungen, die schon die ganze Zeit herrschen. Es bleibt zu hoffen, dass sich die Vorhaben der Bundesregierung Anfang 2012 durchsetzen lassen.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass das Einkommen der Kinder in der Ausbildung eine Grenze von 8004 € im Jahr nicht überschreiten darf. Ist das der Fall, besteht kein Anspruch auf Kindergeld. Daran wird sich in diesem Jahr auch nichts mehr ändern.

Inhalte des Referentenentwurfs zum Kindergeld 2012

Der Referentenentwurf der Bundesregierung sieht folgende Maßnahmen im Detail vor: Beim Kindergeld 2012 würde es keine Überprüfung der Einkommen von Kindern in der Ausbildung mehr geben. Somit entfällt die aktuelle Einkommensgrenze von 8004 € für das Kindergeld.

Das Kindergeld 2012 würde Ihnen aufwendige Nachweise bei der Steuererklärung ersparen.

Das Kindergeld 2012 würde Ihnen aufwendige Nachweise bei der Steuererklärung ersparen.

Die Einkommensüberprüfung entfällt beim Kindergeld 2012 für diejenigen „Kinder“, die sich in einer Ausbildung befinden und unter 25 Jahre alt sind. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben die Eltern ausnahmslos einen Anspruch auf das Kindergeld.

Ausnahmen, bei denen Kindergeld-Anspruch noch länger besteht

Generell geht man nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses von der Unabhängigkeit der Kinder aus.Allerdings gibt es zu dieser Regel auch Ausnahmen: Wenn das Kind nach der ersten Ausbildung eine weitere eingeht oder sich für ein Studium entscheidet, kann der Anspruch weiter bestehen. Allerdings darf das Kind nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Bei Kindern, die einen freiwilligen Dienst leisten, besteht der Anspruch auf Kindergeld in 2012 ebenfalls bis zum 25. Lebensjahr. Wer Zivildienst oder Wehrdienst leistet, ist allerdings nicht Kindergeld berechtigt. Sonderregelungen können bei Kindern mit Behinderung gelten. Wenn Sie sich nicht alleine versorgen können, kann das Kindergeld auch noch nach dem 25. Lebensjahr bezogen werden.

Kindergeld 2012  – wer ist anspruchsberechtigt?

Alle Erziehungsberechtigten sind Anspruchsberechtigte des Kindergeldes. Darunter können also auch Großeltern, Stiefeltern oder Pflegeeltern fallen. Voraussetzung ist, dass sich der Lebensmittelpunkt des Kindes in dem jeweiligen Haushalt befindet. Ein Hinweis dazu: Immer nur eine Person des Haushalts kann das Kindergeld empfangen.

Wir halten Sie auf dem Laufenden zum Kindergeld 2012

Ob sich die Vereinfachung wirklich durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Das Redaktionsbüro Liemen wird Sie hier auf deutscher-wirtschaftsbrief.de weiterhin auf dem Laufenden halten und über neue Beschlüsse zwischen Bundesregierung und Bundesrat informieren.

Bilderquelle: © Yuri Arcus – Fotolia.com

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