Zinsen bei Lebensversicherung: Neukunden besonders betroffen

Die sinkenden Zinsen bei der Lebensversicherung sind vor allem für Neukunden unerfreulich. Mit dieser Einschätzung wendet sich Dr. Erhard Liemen im Deutschen Wirtschaftsbrief an seine  Leser.

Lesen Sie hier exklusiv, was der erfahrene Chefredakteur zum Thema Zinsen bei der Lebensversicherung zu sagen hat:

Von den sinkenden Zinsen bei der Lebensversicherung können Kunden mit Altverträgen profitieren.

Von den sinkenden Zinsen bei der Lebensversicherung können Kunden mit Altverträgen profitieren.

Schon im laufenden Jahr werden die Anbieter im Schnitt erstmals weniger als 4 % Zinsen für die Lebensversicherung erwirtschaften:   Nur noch 3,91 % haben die Rating-Agentur Assekurata und der Versicherungsdienst Map-Report errechnet. Die Gesamtverzinsung setzt sich aus dem Garantiezins und Überschüssen zusammen.

Die Konsequenzen sinkender Zinsen bei der Lebensversicherung

Für Kunden, die zwischen Juni 1995 und Juni 2000 abgeschlossen haben, gilt noch ein Garantiezins von 4 %. Die hohe Verzinsung alter Versicherungspolicen ist ein Grund für die niedrige Rendite von Neuverträgen. Attraktiv bei Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, ist die Steuerfreiheit der Auszahlungen.

Deshalb empfiehlt Dr. ErhardLiemen seinen Lesern regelmäßig, Durchhaltevermögen bei Altverträgen der Lebensversicherung zu wahren.

Altkunden profitieren vom niedrigen Zinsniveau bei Lebensversicherungen

Bleibt das Zinsniveau auch weiterhin niedrig, machen Sie als Altkunden kein schlechtes Geschäft. Tipp: Wer seine Rendite noch leicht anheben möchte, kann die doppelte Leistung bei Todesfall kündigen. Das erhöht die Verzinsung der Beiträge um bis zu 0,25 %.

Alte Lebensversicherungsverträge sind auch bei Ehescheidungen ein Thema

 

 

Denn kommt es zur Ehescheidung, können alte Lebensversicherungspolicen „gerettet“ werden. Dass es sinnvoll sein kann, gerade alte Verträge durchzuhalten, hatte ich Ihnen vorige Woche geschrieben. Eine Rechtsanwältin hat dazu angemerkt, dass es bei Scheidungen hier oft zur vorzeitigen Kündigung kommt. Fallen Lebensversicherungen in den Versorgungsausgleich, werden sie quasi von Amts wegen kaputtgemacht. Das gilt vor allem, wenn Eheleute aus Kostengründen mit nur einem Anwalt auskommen wollen. Denn:

Der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner kann zum Versorgungsausgleich dann nichts vereinbaren. Da bei Familiengerichten Anwaltszwang herrscht, ist er in der Sache nämlich selbst nicht „postulationsfähig“. Wirtschaftlich zweckmäßig wäre es oft, wenn einer der Partner Lebensversicherungsverträge übernimmt. Der Andere kann dann finanziell ausgeglichen werden. Ohne Anwalt funktioniert allerdings auch das nicht.

Wenn auch Sie von Dr. Erhard Liemen wöchentlich geldwerte Empfehlungen und Warnungen erhalten wollen, können Sie sich hier vom Deutschen Wirtschaftsbrief überzeugen. Im 30-Tage-Test können Sie von Dr. Liemens prägnanten Vorschlägen, die auf nur vier Seiten zusammengefasst sind, profitieren.  Die Lektüre des Deutschen Wirtschaftsbriefs dauert nur wenige Minuten, bringt hingegen aber einen umso größeren Mehrwert. Das schätzen viele von Dr. Liemens Lesern schon seit der ersten Ausgabe vor fast 15 Jahren.  Hier können Sie sich die Bewertungen von Dr. Liemens Lesern anschauen!

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