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Gefälligkeitsdienste: Wie sieht es mit der Haftung aus?Wer seinen Nachbarn mit Gefälligkeiten hilft, sollten auf seine Haftung für eventuelle Schäden achten. Denn Gefälligkeit bedeutet nicht, dass Sie automatisch für Schäden nicht aufkommen müssen. Das hat auch ein neues Urteil noch einmal deutlich gemacht. >> weiterlesen |
Thema Nachbarrecht
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Hauseigentümer: Kennen Sie Hammerschlags- und Leiterrecht?Wenn Sie Grundstückseigentümer sind, sollten Sie das Hammerschlags- und Leiterrecht kennen. Dies gilt in besonderem Maße, wenn Ihr Grundstück und Haus in einem dichtbesiedelten Gebiet liegen und Sie Renovierungen oder Sanierungen planen. >> weiterlesen |