Forbildungskosten richtig absetzen

Forbildungskosten können zum Beispiel für die Teilnahme an Kongressen, Seminaren oder auch Auslandsgruppenreisen entstehen. Um die steuerliche Absetzbarkeit der Fortbildungskosten nicht zu gefährden, gibt es einige Punkte, die Sie beachten sollten. Lesen Sie hier, um welche es sich handelt.

Regelungen bei Kongress- und Fortbildungkosten sowie für Auslandsgruppenreisen

Die Kosten für Aus- und Fortbildungsreisen sind steuerrechtlich wie bei anderen Auswärtstätigkeiten zu  behandeln. Allerdings muss das betriebliche Interesse an der Teilnahme des Mitarbeiters an der Fortbildung oder dem Kongress eindeutig sein. Sonst werden die Fortbildungs-Reisekosten steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Aufteilung in privat und beruflich wird ebenfalls über den Zeitfaktor bestimmt. Somit ist auch hier eine tägliche Dokumentation erforderlich.

Beispiel zur Absetzbarkeit von Fortbildungskosten auf Reisen 

Eine zeitliche Dokumentation ist wichtig für die Absetzbarkeit von Fortbildungskosten.

Eine zeitliche Dokumentation ist wichtig für die Absetzbarkeit von Fortbildungskosten.

Die Teilnahme eines Arztes an einem sportmedizinischen Wochenkurs am Gardasee wurde vom BFH zur Hälfte als beruflich bedingt eingestuft. Neben sportmedizinischen Vorträgen am Abend hatten die Teilnehmer tagsüber Zeit, verschiedene Sportarten auszuüben, wie Tennis oder Surfen. Die Zeit, die der Teilnehmer außerhalb der sportmedizinischen Vorträge hatte, wurde als privat veranlasst eingestuft. Die Kosten für die Sportangebote fielen also in den Bereich der privaten Lebensführung des Arztes (Az. IV R 66/04).

Regelungen zu Fortbildungskosten bei Auslandsreisen

Für Auslandsgruppenreisen gelten ebenfalls strenge Voraussetzungen, um einen Teil davon beruflich absetzbar zu machen. Generell gelten die Grundsätze, die der BFH für gemischt veranlasste Reisen zur Ermittlung eines geldwerten Vorteils bei der Lohnsteuer im Jahr 2005 aufgestellt hatte. Diese sind auch auf die Trennung in Werbungs- und private Lebenshaltungskosten bei Gruppenreisen anzuwenden (Az. VI R 8/07).

Folgende Punkte sollten Sie bei der Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise dokumentieren, um die Absetzbarkeit der Fortbildungskosten nicht zu gefährden:

  • Geben Sie die Gründe an, warum Sie diese Reise beruflich unternehmen.
  • Auch hier müssen Sie die Reise dokumentieren und Ihrer Nachweispflicht nachkommen.
  • Damit die Auslandsgruppenreise als beruflich veranlasst eingestuft wird, sollten Sie gewährleisten, dass  eine fachliche Organisation der Veranstalter ist. Das wirft beim Finanzamt weniger Fragen auf, als wenn diese Reise auf eigene Faust veranstaltet wurde.
  • Das Programm sollte überwiegend auf das Programm der Teilnehmer zugeschnitten und der Teilnehmerkreis homogen sein. Beispiel: Es wäre also sehr verwunderlich, wenn an einer beruflichen Auslandsgruppenreise gleichzeitig Putzfrauen und Manager teilnehmen würden.

Sowohl bei den Kongress- und Fortbildungsreisen als auch bei Auslandsgruppenreisen sind neben dem Zeitfaktor als Aufteilungsmaßstab in privat und beruflich die objektiven Kriterien für die Aufteilung sehr wichtig. Die privaten sowie die beruflichen Aktivitäten müssen also klar zugeordnet werden. Bei der Aufteilung dürfen Sie nicht nach Ihren persönlichen Interessen handeln, wenn Sie die Absetzbarkeit der Fortbildungskosten nicht gefährden wollen..

Über Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort