Geschäftsführergehalt – was ist angemessen?

Bei der Festlegung und Zahlung eines Geschäftführergehalts müssen Sie darauf achten, wie hoch dieses ausfallen darf. Egal, ob Sie selbst in der Funktion des Geschäftsführers Ihres Unternehmens fungieren oder einen Geschäftsführer anstellen.

Geschäftsfüherergehalt – Definition

Laut dem Gabler Wirtschaftslexikon wird das Geschäftsführergehalt als das „Arbeitsentgelt der mit der Geschäftsführung betrauten Personen“ bezeichnet.  Demnach ist das Geschäftsführergehalt bei  Kapitalgesellschaften  in der Kostenarten-Gruppe Gehälter zu erfassen. Damit fällt es unter die  Kostenstelle „Allgemeine Verwaltung” zuzurechnen.  Bei Personengesellschaften wird anstelle des Geschäftsführergehalts in der Vollkostenrechnung ein kalkulatorischer Unternehmerlohn verrechnet.

Zusammensetzung des Geschäftsführergehalts

Es ist üblich, dass sich ein Geschäftsführergehalt aus einem Grundgehalt und erfolgsbezogenen Gehaltsbestandteilen zusammensetzt.  In den  meisten Fällen verfügt ein Geschäftsführer auch über einen Dienstwagen. Wie diese Bestandteile sich zusammensetzen lesen Sie hier.

1. Bestandteil des Geschäftsführergehalts: Grundgehalt

Das Geschäftsführergehalt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.

Das Geschäftsführergehalt setzt sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen.


Das feste Grundgehalt des Geschäftsführers umfasst in der Regel schon alle geleistete Mehrarbeit wie Überstunden, Feiertags- oder Nachtarbeit. Wenn es notwendig ist, wird von dem Geschäftsführer erwartet, dass er aus seiner Treuepflicht heraus mehr Arbeit leistet, als normale Angestellte.

2. Bestandteil: Erfolgsbezogene Vergütung

Besonders bei Angestellten Geschfätsführern sind erfolgsbezogene Prämien besonders empfehlenswert. Sie dienen dazu, einen Interessenskonflikt auszuschließen. Denn unter Umständen können sich die persönlichen Interessen des Geschäftsführers von denen des Unternehmens unterscheiden. Zum Beispiel das Interesse des Geschäftsführers möglichst viel zu verdienen, könnte den Gesamtgewinn schmälern. Es sei denn, der Geschäftsführer ist an einer Gewinnsteigerung beteiligt und erhält dafür eine Prämie. Er erhält also einen vertraglich vereinbarten prozentualen Anteil am handelsrechtlichen Jahresüberschuss. Deshalb sind Tantieme als fester Bestandteil des Geschäftsfühergehalts sehr empfehlenswert.

3. Bestandteil: Sachbezüge und weitere Leistungen 

Der Dienstwagen des Geschäftsführers darf nicht als wichtiger Bestandteil des Geschäftsführergehalts vergessen werden. Die Möglichkeit der privaten Nutzung und die mit dem Dienstwagen verbundenen steuerlichen Vorteile belegen diese These. Unter diese Punkt fallen ebenfalls die private Telefonnutzung oder auch die Zusage betrieblicher Altersvorsorge.

4. Bestandteil: Jährliche Einzelzahlungen

Häufig erhalten Geschäftsführer einer GmbH ebenfalls Sodnerzahlungen. Wie beispielsweise Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Allerdings ist bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer unbedingt erforderlich, dass dieser Bestandteil vertraglich festgehalten wird. Sonst entsteht schnell der Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung.

Was ist beim Geschäftsführergehalt angemessen?

Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird nach verschiedenen Kriterien beurteilt:

  • Art und Umfang der Tätigkeit: Dieses Kriterium wird meistens an der Größe des Unternehmens festgemacht. Je größer das Unternehmen, desto höher kann das angemessene Geschäftsführergehalt sein. Denn mit der Größe wächst auch der Arbeitseinsatz, sowie die Verantwortung und Anforderung an den Geschäftsführer.
  • Ertragssituation des Unternehmens: Auch die Ertragsaussichten des Unternehmens werden in die Beurteilung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts einbezogen.
  • Fremdvergleichsmaßstab: Außerdem wird das Geschäftsführergehalt verglichen. Intern kann man zum Beispiel einen Verlgeich zwischen dem Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers und eines Fremd-Geschäftsführers ansetzen. Ein externer Vergleich erfolgt über Gehaltsstatistiken über Unternehmen der selben Branche. Dazu eignet sich zum Beispiel die Karlsruher Tabelle.

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