Negative Blog-Einträge: So wehren Sie sich!

Dr. Erhard Liemen rät Ihnen: Wenn Sie durch Blog-Einträge im Internet beleidigt worden sind, sollten Sie sich dagegen wehren. Denn so schnelllebig das Internet auch sein mag – es vergisst nie. Häufig bleiben negative Einträge in der Google-Suche länger und weiter oben, als positive. Deshalb besteht hier Handlungsbedarf!

Ein konkretes Beispiel für Sie aus der Praxis über negative Blog-Einträge:

In einem Blogeintrag, war einem Geschäftsmann unterstellt worden, Sexdienste mit einer Firmenkreditkarte bezahlt zu haben. Dieses Gerücht konnte und wollte der Mann nicht auf sich sitzen lassen und wehrte sich. Allerdings war der Blogger selbst nicht zu ermitteln.

Doch davon ließ sich der Untenrehmer nicht irritieren. Er wollte seine Persönlichkeitsrechte schützen. Weil der Blogger fehlte,  klagte der Unternehmer gegen Google, den Host-Provider. Eine gute Alternative, wie sich später herausstellte: Mit seinen Klagen war der Geschäftsmann erfolgreich und Google ist vor dem Bundesgerichtshof gescheitert (Az. VI ZR 93/10). Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass Sie Behauptungen nicht auf sich sitzen lassen sollten. Es lohnt sich, dagegen vorzugehen.

Gerade im Internet können Gerüchte einen so genannten „Shitstorm“ auslösen. Wenn ein Blogger mit einer negativen Behauptung auf Zuhörer trifft, kann es schnell passieren, dass andere die Nachricht aufgreifen und weiterverbreiten. Der Imageschaden ist dabei immens und könnte Sie Ansehen und Aufträge kosten. Deshalb sollten Sie gerade bei Unwahrheiten unverzüglich Ihre Rechte einfordern.

Anleitung für das Vorgehen bei unwahren negativen Blogeinträgen

Für Persönlichkeitsrechte  sind immer deutsche Gerichte zuständig. Das ändert sich auch nciht, wenn der  Seitenbetreiber seinen Sitz im Ausland hat.

1. Schritt bei negatvien Gerüchten über Sie im Netz:

Bevor Sie Ihre Klage erheben, müssen Sie dem Provider darlegen, dass hier eine Persönlichkeitsverletzung vorliegt. Ist der Verstoß klar ersichtlich, nimmt ihn das in die Pflicht.

2. Weiterleitung an den Blogger

Lassen Sie negative Blog-Einträge nicht einfach auf sich sitzen! Wehren Sie sich.

Lassen Sie negative Blog-Einträge nicht einfach auf sich sitzen! Wehren Sie sich.

 

Der Provider muss Ihre Beschwerde an den Blogger weiterleiten und dessen Stellungnahme anfordern. Äußert

sich der Blogger nicht – wie im oben dargestellten Fall – innerhalb einer angemessenen Frist, muss der Anbieter den Eintrag sperren.  Nimmt der Urheber jedoch überzeugend Stellung, muss der Geschädigte hierüber

informiert werden. Dann kann der Provider von ihm konkrete Nachweise zu der behaupteten Rechtsverletzung verlangen.

Negative Blog-Einträge auf Ihre Werbung oder Produkte

Handelt es sich bei negativen Blog-Einträgen um Meinungsäußerungen über Ihre Werbung oder Produkte müssen Sie diese in den meisten Fällen hinnehmen. Sie können lediglich mit einer guten Krisen-PR oder Antwort-Kampagnen etwas dagegen unternehmen.

Fazit: Sie sollten das Internet genau scannen und regelmäßig beobachten, ob es Einträge über Sie oder Ihr Unternehmen gibt, die Ihre Persönlichkeitsrechte angreifen. Zuschauen bringt in diesem Fall nichts. Dann rollt die Lawine, nur ohne dass Sie mitreden.

Bilderquelle: © ioannis kounadeas – Fotolia.com

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