Steueränderungen 2012: Das sollten Sie wissen

Als Unternehmer sind Sie in diesem Jahr von einer Reihe von Steueränderungen betroffen. Mit den Steueränderungen 2012 werden elektronische Rechnungen, Papierrechnungen gleichgestellt. Elektronische Bilanzeinreichung ist Pflicht. Das Geldwäschegesetz wurde verschärft und betrifft nunmehr auch den Nichtfinanzsektor. Lesen Sie hier alle Steueränderungen 2012 ausführlich!

Steueränderungen 2012: Elektronische Rechnungsstellung

Einige Steueränderungen 2012 betreffen Ihren unternehmerischen Alltag direkt.

Einige Steueränderungen 2012 betreffen Ihren unternehmerischen Alltag direkt.

Elektronische Rechnungen werden Papierrechnungen gleichgestellt. Erstere sind Rechnungen, die per Datenträger ausgetauscht werden, beispielsweise als E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder Fax-Server, nicht jedoch per Standard-Telefax. Diese Regelung ist bereits rückwirkend zum 01.07.2011 in Kraft getreten.

Pflicht zur elektronischen Bilanzeinreichung zählt zu den Steueränderungen 2012

Ab 2012 wird die bisher freiwillig ausgestaltete Möglichkeit der elektronischen Bilanzeinreichung verpflichtend. Die Finanzbehörde hat hierzu ein Datenschema für Jahresabschlussdaten (Taxonomie) entworfen, das im Bereich der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung von den Unternehmen verpflichtend zu verwenden ist. Für das erste Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2011 beginnt, wird von der Finanzverwaltung allerdings noch nicht beanstandet, wenn die Bilanz wie auch die Gewinn- und Verlustrechnung noch nicht durch Datenfernübertragung
übermittelt werden. Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung können in diesen Fällen noch in Papierform abgegeben werden.

Zeitnahe Betriebsprüfung

Ab 2012 sind Betriebsprüfungen zeitnah durchzuführen (§ 4 a BPO). Für den Unternehmer besteht damit künftig schneller Rechtssicherheit. Der Gesetzgeber hat allerdings offen gelassen, was unter „einem oder mehreren gegenwartsnahen Besteuerungszeiträumen“ zu verstehen ist, so dass der Begriff „zeitnahe Betriebsprüfung“ unbestimmt bleibt.

Umsatzsteuer als Teil der Seueränderungen 2012

Im Bereich der Umsatzsteuer erfolgt rückwirkend zum 01.07.2011 eine Erweiterung des § 3 a Abs. 8 S. 1 UStG. Danach werden Veranstaltungsleistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen künftig im Land der Leistungserbringung besteuert. Bislang unterlagen diese Leistungen im Unternehmensbereich der Besteuerung im Inland, was zu Doppelbesteuerungen führen konnte, sofern die Leistung im Land der Leistungserbringung mit Umsatzsteuer belastet war. Außerdem hat die im UStG bis zum 31.12.2011 befristete Regelung der Umsatzsteuerberechnung nach vereinnahmten (statt vereinbarten) Entgelten für Umsätze bis 500.000 € auch künftig Geltung.

Steueränderungen 2012: Verschärfung des Geldwäschegesetzes (GWG)

Die Verschärfung beinhaltet eine Ausdehnung der Sorgfalts- und Meldepflichten, die bisher nur Banken betrafen, auf den Nichtfinanzsektor. Neben der kompletten Finanz- und Versicherungswirtschaft sind auch Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Immobilienmakler, Spielbanken etc. davon erfasst. Insbesondere sind auch juristische oder natürliche „Personen, die gewerblich mit Gütern handeln” (Groß- und Einzelhandel), von dem Gesetz betroffen. Eine genaue und abschließende Aufstellung der durch das GWG Verpflichteten ist in § 2 Abs. 1 GWG nachzulesen. Erhöht wurden auch die Bußgelder und Strafen.

Steueränderungen für Vermieter 2012: Vereinfachung bei verbilligten Vermietungen

Beträgt die vereinbarte Miethöhe mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, so gilt die Vermietung als vollentgeltlich und erlaubt den vollen Abzug der mit der Vermietung zusammenhängenden Werbungskosten. Die früher aufwändig zu erstellende Ertragsprognose entfällt. Liegt die vereinbarte Miethöhe unterhalb von 66 % der ortsüblichen Miete, ist eine Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil vorzunehmen. Als Folge sind die Aufwendungen dann in der Einkommensteuererklärung nur anteilig als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

Quellen zum Artikel Steueränderungen 2012: www.platow.de (Dr. Holger Jakob), www.finanztip.de; www.ulm.ihk24.de

Bildquelle: © Claudia Paulussen – Fotolia.com

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