Ausblick 2015 (Teil 3): Was sich für die Bürger noch ändert

Das ändert sich unter anderem für Eigenheimbesitzer und Vermieter in 2015

Das ändert sich unter anderem für Eigenheimbesitzer und Vermieter in 2015

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

nachdem ich Ihnen in den letzten zwei Tagen wichtige Änderungen zum Jahreswechsel zu Ihren persönlichen und gegebenenfalls betrieblichen Finanzen aufgezeigt habe, geht es heute noch einmal um Neuerungen, die Ihre persönliche Lebensführung betreffen könnten. Wobei es gerade für Immobilienkäufer und –besitzer interessant wird.

Sollten Sie planen, eine Immobilie in den beiden Bundesländern Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland anzuschaffen, wird es ab kommendem Jahr deutlich teurer. Denn beide Bundesländer – selbst hochverschuldet – heben den Steuersatz für die Grunderwerbsteuer deutlich an.

In NRW geht es von 5% auf 6,5% nach oben, im Saarland von 5,5% auf ebenfalls 6,5%. Damit folgen beide Bundesländer einem schon sichtbaren Trend zu höheren Grunderwerb-Steuersätzen und gehören ab sofort neben Schleswig-Holstein zu den gierigsten beim Grunderwerb.

 

Vermieter aufgepasst: Alte Heizkessel sollen raus

Sollten Sie bereits ein Haus besitzen, sollten Sie auch das wissen: Ab Januar wird die Austauschpflicht für alte Heizungen verschärft. Denn dann dürfen keine Heizkessel mehr mit Baujahren vor 1985 betrieben werden. Allerdings ist das vor allem ein Problem, wenn Sie Ihre Immobilie vermieten. Besitzen Sie dagegen ein Ein- oder Zweifamilienhaus und nutzen dies seit mindestens 1. Februar 202 selbst, brauchen Sie nicht umrüsten.

Als Vermieter müssen Sie auch noch auf etwas anderes gefasst sein. Denn die neu eingeführte Mietpreisbremse dürfte manchen Vermieter die Kalkulation deutlich erschweren. So wird der Preis für Neuvermietungen auf höchstens 10% der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt.

Allerdings sind davon Neubauten und die Erst-Vermietung nach einer umfassenden Modernisierung ausgenommen. Außerdem gilt die Mietpreisbremse nur für bestimmte Gebiete. Welche dies sind, können die Bundesländer für einen Fünf-Jahres-Zeitraum selbst bestimmen.

 

Für Autofahrer: Sie können jetzt bei einem Umzug Ihr Kennzeichen behalten

Zu der Gruppe, die mit am meisten mit Neuerungen leben muss, gehören auch wieder die Autofahrer. Wobei das größte Thema, die von der Regierung beschlossene PKW-Maut, erst ab 2016 spruchreif wird. Doch auch schon im kommenden Jahr gibt es einige Veränderungen, durchaus zum Vorteil der Autofahrer.

Die wichtigste Neuerung dabei: Wenn Sie umziehen, können Sie zukünftig Ihr bisheriges Kennzeichen mitnehmen. Das gilt auch, wenn Sie Ihr Auto verkaufen. Dann kann der Käufer das alte Kennzeichen auch in einem anderen Zulassungsbezirk weiter behalten, wenn er möchte. Sie sollten aber nicht vergessen, Ihrer Versicherung bei einem Umzug Bescheid zu geben, denn deren Tarife richten sich nach Ihrem Wohnort und nicht nach dem Zulassungsbezirk.

Erleichterung soll es auch bei Ab- und Anmeldung Ihres Autos geben. Denn das Kraftfahrtbundesamt bietet künftig entsprechende Online-Dienste an, allerdings ab Januar erst mal nur die Abmeldung.

 

Und in eigener Sache

Ich bedanke mich an dieser Stelle noch einmal persönlich für das Vertrauen, das Sie unserem Verlag und auch mir als Chefredakteur des vorliegenden Newsletters im abgelaufenen Jahr entgegengebracht haben. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen Jahreswechsel und würde mich freuen, wenn Sie auch im kommenden Jahr zu meinen Lesern zählen.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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