EU will Garantie für Bankguthaben gesetzlich regeln

EU will Garantien für Bankguthaben neu regeln

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Die Europäische Union will die Garantie für Bankguthaben europaweit gesetzlich regeln. Doch als Bankkunde sollten Sie diesen Plänen weiterhin skeptisch gegenüberstehen.

Dies gilt auch in Erinnerung an die Banken-Krise in Zypern. Dabei wurde deutlich:

Überall in der EU wurde den Sparern zwar Schutz bis zur Höhe von 100.000 € für ihre Bankeinlagen versprochen. Doch die Staaten selbst übernehmen keine Garantie. Sie verweisen auf die nationalen Einlagensicherungs-Fonds der Banken.

 

Politik zieht sich aus der Verantwortung

Das ist geradezu unredlich. Zwar können die Einlagensicherungen durch die verschiedenen Bankinstitute frei gestaltet werden. Doch die diskutierten Mindestanforderungen werden von der Politik definiert. Und da herrscht nach wie vor Uneinigkeit auf europäischer Ebene.

So konnten sich die Politiker in der EU nicht darauf einigen, wie viel Geld die Banken für die Sicherung der Spareinlagen ansparen müssen. Ein möglicher Kompromiss könnte sein, dass das Volumen des jeweils betreffenden Sicherungsfonds bis zu 1% der zu sichernden Einlagen umfasst.

Gerade in finanzschwachen Ländern wird es aber etliche Jahre dauern, bis hier ein ordentliches Volumen aufgebaut ist.

 

Setzen Sie auf effektive Einlagensysteme

Mein Rat: Deshalb sollten Sie nach wie vor der europaweit harmonisierten Einlagensicherung nicht blind vertrauen. Sicherheit haben Sie nur, wenn die Systeme effektiv sind und bei Bankenpleiten tatsächlich funktionieren.

Hier in Deutschland sind Sie dabei mit Ihren Bankeinlagen immerhin relativ gut aufgestellt. Zum einen gilt die gesetzliche Einlagensicherung von bis zu 100.000 €. Darüber hinaus verfügen die in Deutschland tätigen verschiedenen Bankinstituts-Gruppen über separate und unabhängige Sicherungslösungen. Die 3 wichtigsten:

 

1. Einlagensicherung der privaten Banken

Die Einlagensicherung der privaten Banken fungiert zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung. Sie gibt aber keine 100-prozentige Garantie, sondern orientiert sich am haftenden Eigenkapital der betroffenen Bank.

Die Einlagensicherung verspricht dabei, jeden Kunden bis zu 30% des haftenden Eigenkapitals der Bank abzusichern. Allerdings ist auch bekannt, dass der Einlagensicherungs-Fonds bei einem größeren Entschädigungsfall schnell an seine Grenzen stoßen würde. Als Kunde hätten Sie dabei keinen Rechtsanspruch auf die 30%.

 

2. Einlagensicherung der Sparkassen und Landesbanken

Die Einlagensicherung bei den deutschen Sparkassen und Landesbanken schützt die Einlagen der Kunden zu 100%. Um dies zu gewährleisten, wurde ein Haftungsverbund organisiert, der mehrstufig von regionaler Hilfe bis hin zu überregionaler Hilfe eingreifen würde.

 

3. Einlagensicherung der Genossenschaftsbanken

Die Mitgliedsbanken setzen wie die Sparkassen ebenfalls auf ein mehrstufiges Modell. Das bedeutet konkret, dass die Einlagensicherung über einen Garantiefonds und einen Garantieverbund umgesetzt wird. Die beiden geben im Notfall finanzielle Hilfestellungen. Die Anlagen der Kunden sind dabei ebenfalls zu 100% abgesichert.

 

Streuen Sie Ihr Risiko

Als Bankkunde haben Sie dabei natürlich die Möglichkeit, Ihre Bankeinlagen auf verschiedene Institute zu verteilen. Das gilt nicht nur für Ihre privaten Gelder, sondern auch für Firmengelder.

Dadurch streuen Sie Ihr Risiko und vergrößern Ihre Chancen, im Notfall Ihre Einlagen komplett oder zumindest überwiegend zu retten.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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