Gewinner-Strategien 2014 – Teil 3
3. Die besonderen Risiken von Lebensversicherungen:
Lebensversicherungen und ähnliche Anlageformen sind besonders gefährdet
Lebensversicherungen gehörten jahrzehntelang zur beliebtesten Anlageform in Deutschland. KeinWunder: Schließlich haben sie in der Vergangenheit Renditen bis zu 7 % eingebracht – bei Altverträgenzudem noch völlig steuerfrei. Rund 77 Mio. kapitalbildende Lebensversicherungs verträge laufenderzeit in Deutschland. Doch bereits ohne Währungsreform, Staatsbankrott oder Inflation gibt es einriesiges Problem: Die Versicherer müssen ganz überwiegend in Anlagen in vestieren, die als sichergelten. Dazu zählen bisher in erster Linie Staatsanleihen. Die Renditen dieser Papiere sind jedochstark gefallen. Erstmals in ihrer Geschichte brauchte die Bundesre publik Deutschland auf Anleihenkeine Zinsen zu zahlen: Eine zweijährige Schatzanweisung enthielt einen Coupon von 0,000 %.
Lebensversicherer und Pensionsfonds können mit Anleihen kaum noch Geld verdienen. Auch RiesterundRürup-Rentner müssen sich auf sinkende Renditen einstellen. Die betriebliche Al tersvorsorgekommt ebenfalls nicht ungeschoren davon. Der Grund: Regierungspolitiker haben zusammen mitZentral- und Geschäftsbanken eine unheilige Allianz geschlossen. Sie sorgen dafür, dass den Bankenund Finanzmärkten Geld zufließt, an das sie sonst auf dem freien Markt nicht herankommen würden.Sie drücken dadurch die Zinsen sicherer Geldanlagen so weit nach unten, dass sie unterhalb der Inflationsratenliegen. Das hilft den Staaten zwar, ihre Schulden berge abzutragen. Für Sparer jedoch hates eine finanzielle Repression zur Folge.
Die Lebensversicherer stehen in der Pflicht, Garantiezinsen zu zahlen. Das gelingt ihnen derzeitnoch, wird aber immer schwieriger.
Um überhaupt noch im Geschäft zu bleiben, wird der Absatz von fondsgebundenen Lebensver -sicherungen forciert. Die Vertreter bleiben im Geschäft und können weiter Provisionen einstrei chen.Den Versicherten werden Fondsanteile verkauft. Für die Versicherung liegt der Vorteil darin, dasssie keine Leistungszusicherung übernehmen muss. Das Risiko, wie sich die ver kauften Kapitalanlagenentwickeln, trägt allein der Versicherungsnehmer. Sind fondsgebundene Lebensversicherungendoch mit Garantien verbunden, muss der Versicherer dafür Absiche rungsgeschäfte tätigen. Daswiederum muss zwangsläufig zu Lasten der Renditen gehen.
Viele Deutsche haben sich dazu überreden lassen, ein Hypothekendarlehen mit einer Lebensver -sicherung zu tilgen. Das ursprüngliche Ziel, mit einer Lebensversicherung das Darlehen abzu lösen,dürfte in vielen Fällen scheitern.
Funktioniert hat das nur, solange die Lebensversicherer jährliche Renditen von 7 % und mehr zahlenkonnten. Einige Anbieter mussten die Renditen aber schon auf unter 2 % senken. Folge: Bei Darlehentun sich Lücken auf.
Betroffene sollten bei den Versicherern nachfragen, wie hoch die voraussichtliche Ablaufleis tung ist.Und zwar kalkuliert auf Basis der aktuellen Überschusssätze. Fragen Sie auch nach dem Rückkaufswert.So lässt sich einschätzen, wie hoch der Fehlbetrag bei der Finanzierung sein wird.
Anschließend sollten Sie nach Mitteln und Wegen suchen, wie die Lücken am sinnvollsten zuschließen sind. Lebensversicherungen, die sich für Sie nicht rentieren, können Sie kündigen oderbeitragsfrei stellen. Nehmen Sie ein Hypothekendarlehen bei Banken auf, sind die Kondi tionen möglicherweise günstiger.
Wie die Lebensversicherer das Problem der Niedrigzinsen in den Griff bekommen, bleibt abzu warten. Die Niedrigzinspolitik ist für die beliebtesten Formen der privaten Altersvorsorge zum Risikofaktorgeworden. Ob klassische Kapitallebensversicherung, Riester oder Rürup: Alle Ver tragsvarianten sindderzeit nicht attraktiv. Ausgenommen davon sind Verträge, die in den nächs ten Jahren zur Auszahlungkommen. Hier sind durchaus noch Renditen im Bereich von 4 % möglich. Bei Verträgen, die schonin wenigen Jahren ausgezahlt werden, dürfte es somit ver kehrt sein, zu kündigen oder zu verkaufen.
Überstürzen Sie nichts, wenn Sie den Abschluss einer Kapitallebensversicherung bereuen
Die lange Laufzeit der Versicherung kann zum Problem werden, wenn sich die Umstände geän derthaben. So könnten die Belastungen zu hoch geworden sein. Andere möchten vielleicht vorzeitig andas Kapital heran. In beiden Fällen können die Verträge zwar gekündigt werden, doch bringt daszwangsläufig Verluste.
Besser als die Kündigung dürfte es sein, die Versicherung über den Zweitmarkt zu verkaufen. Dortwerden derzeit Policen mit einem Wert ab 5.000 € und Restlaufzeiten bis zu 15 Jahren aufgekauft.Verkäufer erhalten einige Prozente mehr, als sie an Rückkaufswert bekommen wür den. WeitererVorteil: Ein Teil des ursprünglichen Todesfallschutzes bleibt erhalten.
Ein Verkauf ist damit meist besser als die Vertragskündigung, aber nicht immer die optimale Lösung.Entscheidend sind stets der individuelle Bedarf sowie die sinnvollste Gestaltung der vorhandenenPolice. So lässt sich die Fortführung des Versicherungsschutzes auch über eine Beitragsfreistellungerreichen. Der Schutz wird dann mit reduzierten Summen aus dem vor handenen Vertragsguthabenfinanziert. Besteht Kapitalbedarf, können Sie sich einen Teil des Vertragsguthabens als Kreditauszahlen lassen. Bei diesem Policendarlehen bleibt es bei den laufenden Beitragszahlungen unddem Ver sicherungsschutz. Auf Wunsch kann das als Darlehen vorab ausgezahlte Geld jederzeit wieder eingezahlt werden.
Geht es vorrangig darum, die Prämien zu senken, kommt eine Verlängerung der Laufzeit in Be tracht.Das ist bei den meisten Verträgen möglich. In Frage käme auch, die Versicherungs summe zu reduzieren.Schließlich kann auch eine andere Zahlweise dazu beitragen, die finan zielle Belastung tragbarzu machen. Wer bisher jährlich zahlt, kann auf vierteljährliche oder mo natliche Zahlung umstellen.
Ein Risiko, das bisher keines war, könnte sich aus § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz ergeben:
„Trifft es zu, dass den Lebensversicherern Auszahlungen verboten werdenkönnen?“
Das fragt mich eine Leserin, die von Bekannten auf eine angebliche Gesetzesänderung hinge wiesenwurde. Als Reaktion auf die Finanzkrise 2008 sei § 89 des Versicherungsaufsichtsgeset zes verschärftworden, sagte man ihr. Doch das stimmt nicht. Diese Vorschrift hat es schon vor her gegeben – sie istallerdings kaum bekannt.
Danach kann die Versicherungsaufsicht alle Arten von Zahlungen des Versicherers zeitweiligverbieten. Vorausgesetzt, dass das Unternehmen „für die Dauer nicht mehr imstande ist, seineVerpflichtungen zu erfüllen.“ Das Verbot betrifft Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen sowieden Rückkauf oder die Beleihung. Die Verpflichtungen der Lebensversicherer können entsprechenddem Vermögensstand herabgesetzt werden. Die Pflicht der Kunden, weiter zu zah len, wird durch dieHerabsetzung jedoch nicht berührt.
Diese Vorschrift ist in der Tat nicht dazu geeignet, das Vertrauen in Lebensversicherungen zu stärken.Versicherer verweisen darauf, dass eine entsprechende Notlage bisher nie eingetreten sei. Vor allemkleinere und mittelgroße Unternehmen könnten in Schwierigkeiten geraten, da sie nicht mehr ausreichendeÜberschüsse erwirtschaften. Zudem: Sollte die Euro-Krise doch noch aus dem Ruder laufen,droht auch aus dieser Ecke Gefahr.
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