Kapitallebensversicherung: Jetzt noch abschließen?

Lohnt noch die Anlage in Kapitallebensversicherungen?

Lohnt noch die Anlage in Kapitallebensversicherungen?

Aus dem aktuellen kostenlosen Newsletter

“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

vielleicht sind Sie kurz vor Jahres-Ultimo in der Situation, über eine Neuanlage von Geldern nachdenken zu müssen. Immer wieder kommen Leser auch auf mich zu, um nach meiner Meinung zu einem Anlageprodukt zu fragen, das in den letzten Jahrzehnten fast schon zum Standard im Anlagemix der Deutschen gehörte.

Es geht um die Kapitallebensversicherung. Ihr Prinzip ist einfach erklärt: Sie zahlen Geld für eine Lebensversicherung ein, das der Versicherer nach vorher definierten Anlagegrundsätzen investiert. Dafür bekommen Sie mindestens eine Garantieverzinsung und oben drauf eine anteilige Überschussbeteiligung aus den Anlagegewinnen. So weit die Theorie.

 

Garantieverzinsung wird immer weniger

Doch das seit Jahren herrschende Niedrigzins-Umfeld hat die Kapitallebensversicherung zu einem Auslaufmodell gemacht. Denn Stück für Stück wurde die Garantieverzinsung, also der wirklich kalkulierbare Teil dieser Anlageform, zurückgeführt. Bis Ende dieses Jahres gilt dabei noch eine Garantieverzinsung von 1,75% für neue Verträge, ab 2015 nur noch 1,25%. Damit soll in erster Linie verhindert werden, dass die Versicherer Zinsrisiken übernehmen, die sie am Markt schlicht nicht erwirtschaften können.

Mein Rat: Lassen Sie sich von Anbietern nicht durch den Hinweis auf den sinkenden Garantiezins noch schnell in neue Verträge drängen. Zumal damit zu rechnen ist, dass in einigen Jahren die Inflation wieder deutlich höher liegt und die schon magere Verzinsung dann übersteigt.

 

Sollten Altverträge gekündigt werden?

Im Gegenzug ist eine Kündigung alter Verträge auch pauschal nicht anzuraten. Das gilt besonders dann, wenn Ihr Altvertrag noch über eine signifikant höhere Garantieverzinsung verfügt. Sollten Sie dennoch über eine Kündigung nachdenken, müssen Sie die steuerlichen Vorschriften im Auge behalten. Im Folgenden einige Hinweise, welche steuerlichen Folgen eine Kündigung haben könnte.

Bei vor 2005 abgeschlossenen Altverträgen ist der größte Vorteil die Steuerfreiheit der Zinserträge. Dabei reicht eine 12-jährige Laufzeit, Beiträge für fünf Jahre sowie eine Todesfallsumme von mindestens 60%. Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, unterliegen die Zinserträge bei Kündigung aber der Abgeltungsteuer.

Sollten nach der Kündigung Verluste auftreten, gehören diese zur privaten Vermögenssphäre und bleiben steuerlich unberücksichtigt. Wer die Versicherung innerhalb der 12-Jahres-Frist verkauft, muss die aufgelaufenen Zinsen versteuern. Das gilt auch beim Verkauf mit Verlust (siehe Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen, Az. 12 K 1052/05).

 

Was gilt bei jüngeren Verträgen?

Bei nach 2005 abgeschlossenen Verträgen gelten andere Regeln. Steuerpflichtig ist hier der Unterschiedsbetrag zwischen dem Rückkaufspreis und den gezahlten Beiträgen. Auf die so ermittelten Kapitalerträge behält die Versicherung dann die 25%-ige Abgeltungsteuer ein.

Einschränkend: Bei Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr und nach 12 Jahren ist nur der halbe Unterschiedsbetrag steuerpflichtig. Bei einem Vertragsschluss ab 2012 ist die Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr vollständig zu versteuern. Bei Erreichung der obigen Lebensjahre und Auszahlung nach 12 Jahren gilt das nur für die Hälfte.

Immerhin: Sollte bei einer Kündigung die Auszahlung niedriger ausfallen als die bisher geleisteten Versicherungsbeiträge, können solche negativen Einnahmen mit anderen Kapitalerträgen steuermindernd verrechnet werden. Das hatte das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben aus dem Jahr 2009 (Az. IV C 1 – S 2252/07/0001) richtiggestellt.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

keine Kommentare...

Hinterlasse eine Antwort