Schnell handeln bei teurerer Wohngebäude-Versicherung

© PANORAMO.de / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Als Eigentümer eines Gebäudes ist es Ihr ureigenes Interesse, dieses Gebäude gegen mögliche Schäden aus beispielsweise Leitungswasser oder Naturgewalten zu schützen und entsprechend zu versichern. Das gilt vor allem auch für Wohngebäude.

Gab es früher diesbezüglich sogar eine gesetzliche Verpflichtung, z. B. das Gebäude gegen Feuer zu versichern, sind Gebäude- bzw. Wohngebäudeversicherungen heutzutage rein formal keine Pflichtversicherungen mehr. Allerdings wissen Sie sicher aus eigener Erfahrung:

 

Wohngebäudeversicherung ist quasi „Pflicht“

Schon, wenn Sie Ihre Immobilie auch nur teilweise fremdfinanzieren wollen, wird die Bank von Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung erwarten. Grundsätzlich machen solche Versicherungen aber auch Sinn, da Sie sonst bei einem Schaden auf den Kosten sitzenbleiben. Und die können bei einer Immobilie beträchtlich sein.

Üblicherweise werden Sie eine so genannte verbundene Wohngebäudeversicherung abgeschlossen haben. Dahinter verbirgt sich eine Kombination aus mindestens drei Einzelversicherungen. Diese drei Versicherungen sollen Sie gegen finanzielle Schadensfolgen aus Leitungswasser, aus Feuer und durch Sturm/Hagel schützen.

 

Versicherer nutzen Notwendigkeit gern aus

Das Problem: Der Umstand, dass eine Wohngebäudeversicherung objektiv notwendig ist und manchmal sogar verlangt, wird von den Versicherungsfirmen gern in der „Preisgestaltung“ ausgenutzt. Dazu folgendes Beispiel eines Lesers:

Dieser hatte ein Schreiben seiner Versicherungsgesellschaft erhalten, welche die Prämie seiner Wohngebäudeversicherung um fast 85 % erhöhen wollte. Als Grund nannte der Versicherer unter anderem, dass sich das Leitungswasserrisiko für die versicherten Altbauten erhöht habe.

Auch Anpassungen beim Hagel- und Sturmrisiko seien notwendig geworden. Man bot dem Versicherten immerhin eine „Alternative“ an. Statt einer höheren Prämie könne er auch zukünftig einer Selbstbeteiligung von 500 € zustimmen.

 

Reagieren, bevor gekündigt wird

Der Leser reagierte auf die angekündigte Prämienerhöhung zunächst nicht. Prompt erhielt er zwei Wochen später die Kündigung. Berechtigterweise wirft er der Versicherung nun vor, dass ein derartiges Vorgehen Altkunden quasi zwinge, der beabsichtigten Beitragsverdoppelung zuzustimmen.

Denn wer stattdessen eine Kündigung riskiert, müsste diese dem neuen Versicherer bei Neuabschluss offenlegen. Und dann drohen unter Umständen erhebliche Nachteile. Denn einem vorher Gekündigten dürfte der neue Anbieter kaum gute Konditionen gewähren.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie schnell handeln. Wenn Sie Vorschläge zur Anpassung Ihres Versicherungsschutzes erhalten und diese nicht mitmachen wollen, sehen Sie sich sofort nach einer preisgünstigeren Alternative um, bevor ein Kündigungsschreiben eintrudelt.

 

Nutzen Sie die Zeit, um sich neu zu orientieren

Das ist heute sicherlich nicht leicht. Denn die Versicherungsfirmen können ihre Versicherungsbedingungen weitestgehend frei bestimmen. Eine Vergleichbarkeit unterschiedlicher Tarife ist also nicht unbedingt gegeben.

Doch mit einer schnellen Reaktion auf das Ansinnen Ihrer alten Versicherungsgesellschaft sichern Sie sich die nötige Zeit, um einen neuen Tarif auszuwählen. Und Sie können mal wieder selbst klar definieren, welche Versicherungsleistungen Sie überhaupt noch benötigen.

Unter dem Strich brauchen Sie dann bei einem Neuabschluss keine Aufschläge befürchten, solange die bisherige Police ungekündigt ist.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

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