So arbeiten Sie richtig mit lizenzfreien Bildern
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Heutzutage werden Sie nicht umhin kommen, Ihr Unternehmen oder Ihre angebotene Dienstleistung auch im Internet zu präsentieren. Um Aufmerksamkeit bei den Internet-Nutzern – und damit Ihren potenziellen oder schon tatsächlichen Kunden – zu bekommen, werden Sie bemüht sein, auch einen optisch ansprechenden Auftritt zu bieten.
Viele greifen dabei bei der Erstellung der Website auf lizenzfreie Bilder zurück. Diese werden in inzwischen etlichen Bild-Portalen mit einer großen Bandbreite an Motiven angeboten.
Lizenzfreiheit ist kein Freifahrtschein
Doch Vorsicht: Auch, wenn das Wort „lizenzfrei“ die freie Verwendung suggeriert, so kann die Nutzung dieser Bilder doch hohe Strafen nach sich ziehen. Denn Lizenzfreiheit bedeutet nicht eine beliebige Verwendung.
Vielmehr können die Urheber der Bilder oder die beauftragen Vermarktungs-Agenturen verschiedene Verwendungen auch ausschließen. Üblicherweise wird dabei vor allem zwischen einer redaktionellen Verwendung, einer privaten oder einer werblichen Verwendung unterschieden. Wenn Sie nicht darauf achten, können Sie schnell gegen Urheberrechte verstoßen.
Namensnennung ist sehr wichtig
Was die Verwendung von Bildern zusätzlich verkompliziert: Als Käufer haben Sie im Prinzip zwei Vertragspartner. Auf der einen Seite den Künstler und auf der anderen Seite die Bildagentur.
Deshalb sollten Sie bei den Bildangaben stets den Namen des Photographen oder Grafikers nennen. In sehr vielen Fällen müssen Sie auch zusätzlich die Agentur namentlich nennen. Lesen Sie oder Ihre beauftragten Mitarbeiter also die Nutzungsbedingungen für die gewählten Bilder sehr genau durch.
So vermeiden Sie Urheberrechts-Verletzungen
Vorbeugen sollten Sie bei der jeweiligen Verwendung der erworbenen Bilder. Denn wie ich es schon angesprochen habe, sind viele Bilder nur eingeschränkt verwendbar. Oftmals schließen Künstler insbesondere die Verwendung ihrer Bilder für die Werbung aus.
Im Zweifelsfall sollten Sie bei der Bild-Agentur die Zustimmung zur konkreten Verwendung einholen. Diese Erlaubnis hat Vorrang vor anderslautenden Nutzungsbedingungen – beispielsweise allgemeine Beschreibungen in den Geschäftsbedingungen – und schützt vor Abmahnungen.
Je nachdem, wo Sie sich Ihre Bilder beschaffen, müssen Sie auch damit rechen, dass Ihnen die Bilder auch ohne Einverständnis des Fotografen oder Grafikers angeboten werden.
Kommt das ans Tageslicht, drohen Abmahnungen durch den Künstler. Zudem kann Ihnen die weitere Bildnutzung untersagt werden. Sollten Sie einer Agentur ohne die nötige Lizenzierungs-Erlaubnis aufgesessen sein, müssen Sie darauf achten: Wollen Sie die Agentur in Regress nehmen, gilt eine Anspruchsverjährung nach drei Jahren.
Nutzungsrecht kann nicht weitergereicht werden
Und auch auf das sollten Sie aufpassen: Wenn Sie ein Nutzungsrecht erwerben, gilt das nur als an Sie – bzw. Ihr Unternehmen – erteilt. Sie dürfen es also nicht einfach so an ein anderes Unternehmen, z. B. an eine Schwester-GmbH, weiterreichen. Das gilt auch, wenn Sie Alleingeschäftsführer beider Unternehmen sein sollten.
Mit besten Grüßen
Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“
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