So schützen Sie sich vor Betrügereien im Online-Banking
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
der technische Fortschritt hat auch die Bankgeschäfte schnell und komfortabel gemacht. Bestimmt nutzen Sie als Unternehmer, Selbstständiger oder Privatperson ebenfalls die Möglichkeiten, die Ihnen das Online-Banking schon heute bietet.
Und die Banken sind auch daran interessiert, das Online-Angebot immer weiter auszubauen. Denn wenn Sie als Bankkunde selbst tätig werden, spart das nicht nur Ihnen Zeit, sondern vor allem den Banken Geld, insbesondere Personalkosten.
Banken wälzen Verantwortung auf Kunden ab
Was viele Kunden dabei leicht übersehen: Mit der Abwicklung von Bankgeschäften haben die Kreditinstitute auch einen großen Teil der Verantwortung für Fehler auf Sie als Kunden abgewälzt. Das wird auch in einem neuen Urteil deutlich, das vor dem Landgericht Darmstadt gesprochen wurde. Dabei ging es um eine Kundin, die bei einer Überweisung auf Betrüger hereingefallen war.
Konkret hatten die Gauner über eine gefälschte Banken-Homepage einen so genannten Trojaner in Umlauf gebracht. Dabei handelt es sich um ein Schadprogramm auf dem Computer, das in diesem Fall Überweisungsdaten manipulieren konnte. Noch ehe die betroffene Bank davor warnen konnte, hatte eine Kundin unter Nutzung eines TAN-Generators Überweisungen veranlasst.
Schadenersatz gegen Banken ist kaum durchsetzbar
Zwar war ihr verwendeter Computer mit einen aktuellen Virenschutz und zusätzlich einer Firewall gesichert. Dennoch landeten zwei Überweisungen über insgesamt 18.500 Euro bei einem unbekannten Empfänger in Lettland, weil der Trojaner während des Überweisungs- und Bestätigungsvorgangs die Empfängerdaten ändern konnte.
Daraufhin wollte die Kundin den ihr entstandenen Schaden von der Bank ersetzt bekommen, was diese ablehnte. Das Landgericht Darmstadt stand dabei auf Seiten der Bank (Az. 28 O 36/14). Die Ansicht der Richter: Dem Kreditinstitut sei kein Vorwurf zu machen. Denn:
Die Überweisungen waren von der Kundin autorisiert worden. Hätte die Kundin die Angaben auf dem Display des TAN-Generators geprüft, wäre die Manipulation für sie erkennbar gewesen. Dann hätte sie den Zahlungsvorgang abbrechen können. Dass das unterblieb, hat allein sie zu verantworten.
Bei Überweisungen müssen Sie alles genau kontrollieren
Da die Bank selbst im Überweisungsvorgang nur die Kundenkennung, PIN und TAN zu überprüfen hatte, bleibt deshalb die Kundin auf ihrem Schaden sitzen. Denn, so die Richter, generelle Risiken für Beteiligte oder Kontenbewegungen allgemein brauchen Banken nicht zu überwachen.
Fazit für Sie: Wenn Sie Online-Banking nutzen, sollten Sie höchsten Wert auf die Überprüfung der Zahlungsdaten legen. Das gilt nicht nur für das, was Sie auf Ihrem Computerschirm sehen, sondern erst recht für Zusatzgeräte wie eben TAN-Generatoren, die ebenfalls manipulierbar sein könnten. Überweisen Sie nur, wenn das TAN-Display tatsächlich die korrekten Empfängerdaten anzeigt.
Mit besten Grüßen
Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“
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