Wichtiger rechtlicher Hinweis für Ihre Immobilien-Rendite

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Die deutsche Politik will Mieter schützen. Die Preise steigen, sowohl für Mieten als auch für die Käufer von Immobilien. Trotz der Angst vor einer neuerlichen Immobilienpreisblase wollen viele private Investoren weiter kaufen und gegebenenfalls vermieten. Der Deutsche Wirtschaftsbrief, den wir auch für Immobilienkäufer und -vermieter verfassen, warnt davor, dass immer mehr Mietverhältnisse beendet werden könnten, weil die Mieten steigen. Dann ist es nicht so einfach, neue Mieter zu finden – zumal der Gesetzgeber hier rigoros geworden ist. Sie sollten sich an die Vorgaben halten.

Was zu beachten ist

Dabei müssen Sie zahlreiche Vorgaben beachten, die es in sich haben. So dürfen Sie gegebenenfalls die Miete nicht zu hoch ansetzen. Über die örtliche Vergleichsmiete informiert Sie das Ordnungsamt vor Ort. Liegen keine entsprechenden Werte vor, dann melden Sie sich einfach in der Nachbargemeinde und ziehen deren Statistiken heran.

Wenn Sie neue Mieter per Anzeige suchen, müssen Sie jedoch weit mehr und vor allem unbekanntere Regelungen beachten. So sollten Sie die Anzeigen „neutral“ formulieren. Anders als im Arbeitsrecht aber haben Sie hier bestimmte Erleichterungen. So dürfen Sie die Anzeigen nur dann nicht schalten, wenn Sie erkennen lassen, dass Sie bestimmte Ethnien bevorzugen. Sie dürften beispielsweise die Hautfarbe nicht zum Merkmal erheben.

Dies jedoch dürfte in vielen Fällen ohnehin nicht Ihrem Interesse entsprechen. Bei der Vermietung geht es auch und vor allem um die Rentabilität. Sofern Sie weniger als 50 Wohneinheiten vermieten, sind Vorschriften zur Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion, Behinderungen, dem Alter oder der sexuellen Vorlieben für Sie nicht bindend.

Vorsicht Strafe

Sofern Sie unzulässig diskriminieren, droht eine Strafe. Sofern ein Mieter nachweisen kann, dass er wegen einer solchen Diskriminierung an anderer Stelle höhere Mietaufwendungen hat, kann er die Mietdifferenz einklagen. Zudem steht sogar ein Schmerzensgeld wegen des Unrechts im Raum.

Zudem müssen Sie Angaben zu den energetischen Bedingungen in der Wohneinheit machen. In einer Anzeige sind die wesentlichen Energieträger zu nennen, der Wert des Endenergiebedarfs sowie die Art des Energieausweises. Zudem müssen Sie bei Wohneinheiten das Baujahr des Gebäudes benennen und die Energieeffizienzklasse, sofern bekannt.

Andernfalls droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Der Deutsche Wirtschaftsbrief rät Ihnen daher, die rechtlichen Vorgaben genau einzuhalten. Halten Sie sich stets auf dem neuesten Stand – hier finden Sie Ihre Einladung.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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