Ihnen drohen bis zu 50.000 Euro Buße…

…sofern Sie Vermieter sind oder Kleinunternehmer, der auf seinem Betriebsgelände andere Firmen (vielleicht auch nur in kleineren Büros) untergebracht hat, dann könnten 50.000 Euro Bußgeld fällig werden

© PANORAMO.de / Fotolia.com

. Denn ich möchte fast mit Ihnen wetten, dass Sie diese Verordnung nicht kennen, die dann für Sie wichtig ist: Sie werden behandelt wie ein „Stromkonzern“, wenn Sie Strom an andere liefern. Deshalb möchte die sogenannte Bundesnetzagentur dann Ihre Daten in einem „Marktstammdatenregister“ verzeichnen und mit anderen Lieferanten zusammenfassen. Sie sind dann gegebenfalls „Zwischenhändler“. Wussten Sie dies?

Verordnung regelt und bestraft

Die Verordnung selbst ist seit März wirksam. Danach heißt es, dass Sie als Lieferant genau dann meldepflichtig seien, wenn mehrere Letztverbraucher sich bei Ihnen versorgen. Wenn Sie etwa mehrere Studenten aufgenommen haben sollten, beispielsweise in Einzelzimmern, könnte dies schon auf Sie zutreffen. Behördenwahnsinn, sage ich dazu, weil dies ja offenbar nicht Sinn und Zweck der Verordnung ist.

An sich geht es angeblich lediglich darum, dass der Energiemarkt in Deutschland vollständig abgebildet werden soll. Sie wären in einem solchen Fall dann eben der Lieferant. Wer nicht mitmacht, wird übrigens bestraft. Das Bußgeld beläuft sich auf bis zu 50.000 Euro. Genau davor warnte jetzt auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Natürlich ruderte der Staat zurück, denn es ist ja offensichtlich, dass dies nicht gewollt ist.

So hat die Bundesnetzagentur versprochen, das Ganze „pragmatisch“ zu handhaben. Nur liegt dieses Versprechen leider nicht rechtsgültig in einer Korrektur der Verordnung vor. Möchten Sie sich darauf verlassen, wenn es hart auf hart kommt und die Buße am Ende wirklich droht?

Registrieren ist wichtig

Sie müssen also zumindest der Rechtslage nach den Stromverbrauch einzeln messen und dann beim Versorger in ihrer Region melden. Dafür reicht es möglicherweise aus, wenn Sie sich telefonisch dort melden und die Angaben machen. Faktisch ist jedoch auch das nicht gesichert. Eventuell müssen Sie die Daten auch schriftlich einreichen – dann wären Sie auf einer sichereren Seite.

Es wird also nicht einfacher für Sie, wenn Sie vermieten oder auch nur nicht-gewerblich untervermieten. Wir kennen in der Redaktion des „Deutschen Wirtschaftsbriefs“ zahlreiche Fälle, in denen scheinbar skurrile Ereignisse am Ende Vermietern zur Last gelegt wurden. Deshalb unterstützen wir Sie auch in Immobilienfragen, wenn Sie nicht gewerblich und auch nicht in größeren Volumina vermieten. Immobilien sind ein wichtiger Teil der langfristigen Anlagestrategie. Sehen Sie sich unseren „Deutschen Wirtschaftsbrief“ hier gerne einmal an.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: In den kommenden Wochen werden wir übrigens weitere Investitionen in Aktien vornehmen. Die Abgeltungsteuer bleibt uns erhalten – dies begünstigt Sie. Klicken Sie einfach hier.

Kommentare sind nicht erlaubt.