Geschlossene Fonds: Was tun bei Insolvenz?

Wenn geschlossene Fonds Insolvenz anmelden müssen, besteht bei Geldanlegern meist Beratungsbedarf. Berechtigterweise stellen Sie sich die Frage, welche Ansprüche Sie in diesem Falle erheben können und wie Ihre Chancen gegen den Insolvenzverwalter des Fonds stehen.

Nicht nur Schadenersatzansprüche bei der Insolvenz geschlossener Fonds zu klären

Meldet ein geschlossener Fonds Insolvenz an, geht es im Nachhinein nicht nur um Schadenersatzansprüche, die wegen möglicher Falschberatung für Sie in Frage kommen. Häufig stehen Zeichner auch unter Druck, weil sie sich mit dem Insolvenzverwalter herumschlagen müssen. Wurden Ausschüttungen an die Zeichner geleistet, ist zu klären, ob diese zurückgefordert werden können. Reicht der Insolvenzverwalter geschlossener Fonds sogar Klage ein, stehen die Anleger mit dem Rücken zur Wand.

Wenn Sie Betroffener eines Insolvenzfalls eines geschlossenen Fonds geworden sind: Achtung vor unseriösen Anwaltschreiben.

Wenn Sie Betroffener eines Insolvenzfalls eines geschlossenen Fonds geworden sind: Achtung vor unseriösen Anwaltschreiben.

Beispielfall zu geschlossenen Fonds aus München

Exakt mit einer solchen Drucksituation hat sich das Oberlandesgericht München befasst (Az. 6 U 813/11). Ein Rechtsanwalt hatte sich die Adressen von Betroffenen beschafft, die in einen geschlossenen Fonds investitiert hatten, der Insolvenz angemeldet hatte. Der Rechtsanwalt kontaktierte die Anleger über ein Rundschreiben bzw. Mailings. Darin bot nicht er nur seine Dienste an, sondern riet zudem zu einem koordinierten gemeinsamen Vorgehen. Das sei für die Geschädigten angeblich effektiver und erfolgversprechender.

Dr. Liemens Leser sind schon lange vor Anschreiben dieser Art gewarnt. Er schrieb seinen Lesern im Deutschen Wirtschaftsbrief vor knapp zwei Wochen: „Dass ich von anwaltlichen Schreiben dieser Art nichts halte, habe ich Ihnen immer wieder geschrieben. Die individuelle Betreuung könnte auf der Strecke bleiben, weil es darum geht, viele Mandanten zu gewinnen.“

In diese Kerbe schlägt jetzt auch das OLG, indem es die Werbung des Anwalts für unzulässig erklärt. Denn: Wer weiß, dass konkreter Beratungsbedarf besteht, darf solche potenziellen Mandanten nicht umwerben. Unter Druck stehende Anleger können sich sonst möglicherweise nicht unvoreingenommen entscheiden.

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Zu diesem Thema schrieb Dr. Erhard Liemen im Deutschen Wirtschaftsbrief: „Auf die Abzocke mit erfolgsabhängigen Fondsgebühren habe ich schon wiederholt hingewiesen.“

Eingebürgert hat sich diese Praxis seit 2008, als die Kurse im Zuge des Börsencrashs tief gefallen waren. Damals hatten Zeichner ihre Anteile trotzdem behalten, um bei Kurserholung der Abgeltungsteuer zu entgehen. Das wurde von der Branche ausgenutzt, um – oft heimlich – erfolgsabhängige Gebühren einzuführen.

Wie Dr. Erhard Liemen prognostiziert, haben sich diese Gebühren als Renditefresser erwiesen. Der Beleg dafür: Das Analysehaus Scope hat die Performance der Investmentfonds auf Sicht von drei Jahren untersucht. Fonds mit Erfolgsgebühren erzielen eine jährliche Rendite von 8,9 %, Fonds ohne Gebühr dagegen 10,5 %. Hat ein Zeichner beispielsweise 10.000 € investiert, erzielte er mit einem klassischen Fonds 580 € mehr. Bei längeren Haltezeiten und höheren Summen fällt die Differenz noch größer aus..

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