Der große Finanzamt-Betrug

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Wer dem Finanzamt noch Geld schuldet, der kann aufgrund der aktuellen Zinslage im Zweifel lange darauf warten, bis dies abgerechnet wird. Stellen Sie sich vor: Sie können sogar dann lange auf Ihre Forderungsbescheide warten, wenn Sie alles richtig gemacht haben und die Steuererklärung pünktlich beim Amt war. Dies ist legal, wie der Präsident des Bundesfinanzhofs, Rudolf Mellinghoff, kürzlich mitteilte.

Einfach nicht reagieren: 15 Monate lang

Das Finanzamt kann Ihre Erklärung faktisch bearbeiten, wann immer es will. Allerdings müssen Sie 15 Monate nach dem Kalenderjahr, in dem die Steuer entstanden ist, mit Nachzahlungszinsen beginnen. Das kostet viel Geld.

6 % beträgt der Zinssatz derzeit, den Sie für das scheinbar geliehene oder geschuldete Geld zahlen müssen. Stellen Sie sich vor, Sie seien Selbstständiger oder Freiberufler und hatten den Betriebsprüfer zu Gast. Dieses Szenario entwarf kürzlich der Deutsche Wirtschaftsbrief und warnte, dass dies zu ganz erheblichen Nachzahlungen führen kann.

Denn die Nachforderungen kleinerer Unternehmen können sogar über viele Jahre erhoben werden. Wer also tausende oder zehntausende Euro zahlen muss und darauf Zinsen zu entrichten hat, der kann aufgrund der rechtlichen Situation dabei zusätzlich noch Zinsen in vierstelliger Höhe verlieren.

Freiwillig zahlen

Gerade als Selbstständiger oder Freiberufler wollen Sie dem sicher entgehen. 6 % Zinsen für an sich nicht geliehenes Geld möchten Sie nicht zahlen. Dann müssten Sie schlicht vorauszahlen. Freiwillig. So senken Sie Ihre Nachzahlungslast erheblich.

Dies wiederum kann der Fiskus ablehnen, wie der Deutsche Wirtschaftsbrief warnte. Vorauszahlungen seien demnach teils sogar absichtlich „zögerlich“ behandelt worden. Die 6 % Zinslast scheinen auch dem Staat Freude zu bereiten.

Immerhin: Wenn Sie eine solche Nachzahlung mit entsprechenden Zinsen leisten müssen, können Sie „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Dies scheint inzwischen beim Finanzamt teils großzügig angenommen zu werden. Allerdings vor allem dann, wenn der Fiskus später mit höheren Mehreinnahmen rechnet.

Alternative: Zahlungen selbst anlegen

Alternativ können Sie wie schon oft empfohlen abgelehnte Vorauszahlungen selbst anlegen, um die spätere Zinslast zu erhöhen. Wenn Sie beispielsweise wissen, dass Sie 10.000 Euro nachzahlen müssen, nehmen Sie das Geld und kaufen davon möglichst substanzstarke Unternehmensaktien. Kurzfristig kann niemand Garantien für den Kurs übernehmen.

Dennoch: Wenn Sie wie bei der „Munich Re“ wissen, dass das Unternehmen Ende April (2017) Dividenden in Höhe von fast 5 % auf den aktuellen Kurs auszahlt, müssen Sie eine solche Aktie nur kurz vor der Ausschüttung erwerben. Einige Wochen nach der Auszahlung hat sich der Kurs typischerweise oft wieder auf dem Ausgangsniveau eingependelt. Die Verzinsung durch Dividenden ist größer als bei anderen Geldanlagen.

 

Mit den besten Grüßen

Ihr

Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“

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