Steuervereinfachungen im Dienstreiserecht und doppelter Haushaltsführung

Dr. Erhard Liemen hat seinen Lesern in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Wirtschaftsbriefs zwei Steuervereinfachungen präsentiert, die sich in diesem Jahr durch Reformen der Bundesregierung ergeben. Es geht dabei um das Dienstreiserecht und die doppelte Haushaltsführung unverheirateter Paare. Lesen sie hier mehr!

Die Bundesregierung plant Steuervereinfachungen im  Dienstreiserecht 

Eine jahrelange Forderung der Wirtschaftsverbände soll mit Wirkung ab dem Jahr 2012 umgesetzt werden. Bei mehreren Tätigkeitsstätten sollen die Fahrten zum ersten Ort begrenzt werbungskostenabzugsfähig sein. Die anderen Fahrten wären gemäß der Mehraufwendungen steuerfrei durch den Arbeitgeber zu erstatten. Alternativ soll ein Werbungskostenabzug in Betracht kommen.

Steuervereinfachungen im Verpflegungsaufwand noch völlig offen

Noch völlig offen ist, wie zusätzlicher Verpflegungsaufwand und Auswärtstätigkeit geregelt werden. Im Gespräch sind fünf Varianten. Unterkunft und Übernachtung sollen sich nach tatsächlichen Kosten richten. Die Begrenzung auf die ortsübliche Miete soll entfallen. Allerdings werden echte Probleme bei dem Steuervereinfachungs-Vorhaben ignoriert: Dazu zählt etwa die unterschiedliche Umsatzsteuer für Übernachtung und Frühstück in Hotels.

Ebenfalls Steuererleichterung bei der doppelten Haushaltsführung unverheirateter Paare

Als Veranschaulichung dient ein aktueller Fall aus dem Finanzgericht Münster:

Bei diesem hatten die  Kläger vor der Hochzeit in einer gemeinsamen Wohnung gelebt. Die Frau machte Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung am Arbeitsort geltend. Diese lehnte das Finanzamt allerdings ab. Die Begründung für die Ablehung der doppelten Haushaltsführung der Frau lautete: Hier fehle es an einem Nachweis der Kostenbeteiligung an der gemeinsamen Wohnung – so die Einschätzung des Finanzamts.

Das Finanzamt stützte sich dabei auf die Rechtsprechung zur doppelten Haushaltsführung im Fall von Kindern. Ohne Kostenbeteiligung werde diese ja auch nicht anerkannt (Az. 1 K 4150/08 E).

Ablehnung des Finanzamts wurde nicht anerkannt – nicht genug Indizien

Laut Finanzgericht ist die Entgeltlichkeit zwar ein Indiz, aber keine unerlässliche Voraussetzung für die Anerkennung der doppelten Haushaltsführung.:  Die Klägerin war in die Wohnung des Partners eingezogen. Zeitgleich war ein Wohnsitzwechsel erfolgt. Die Frau hatte sich an ihrem Arbeitsort eine kleinere als die gemeinsame Wohnung genommen.

Zudem:  An praktisch allen Wochenenden und im Urlaub hatte sie sich in der gemeinsamen Wohnung aufgehalten. Der erforderliche Nachweis, dort den Lebensmittelpunkt zu haben, war damit nach Einschätzung des Finanzgerichts erbracht..

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