Umsatzsteuervoranmeldung: Darauf müssen Sie achten

Umsatzsteuervoranmeldung: Für Unternehmen ein Muss

Die meisten Unternehmer müssen dem Finanzamt regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung vorlegen.

Wer das vergisst, riskiert Versäumniszuschläge.

Doch bietet die Umsatzsteuervoranmeldung auch interessante Spielräume zur Liquiditätsplanung. 5 Fragen und Antworten:

 

Wann muss ich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?

Die Häufigkeit hängt von der so genannten Zahllast ab. Diese ergibt sich aus der im Vorjahr tatsächlich gezahlten Umsatzsteuer.

Sie wird aus der Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und abziehbarer Vorsteuer ermittelt.

Dabei gibt es 3 Stufen.

  • Stufe 1: Mehr als 7.500 € Zahllast – monatliche Umsatzsteuervoranmeldung
  • Stufe 2: 1.000 – 7.500 € Zahllast – vierteljährliche Anmeldung
  • Stufe 3: bis 1.000 € Zahllast – keine Voranmeldung, nur Jahresumsatzsteuererklärung

 

Ich bin Existenzgründer und habe keine Vorjahreswerte. Was nun?

Existenzgründer müssen in den ersten beiden Jahren monatlich abrechnen.

Tipp: Im 2. Jahr haben Sie gleich zum Jahresanfang die Möglichkeit, bei entsprechender Zahllast im Vorjahr eine günstigere Umstellung zu beantragen.

 

Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Jeweils bis zum 10. Tag nach Ende des Berichtszeitraums. Bei Feiertagen oder Wochenende gilt der nächste Arbeitstag.

Ein besonderer Tipp: Sie können beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragen.

Dadurch herhalten Sie die Möglichkeit, die Umsatzsteuervoranmeldung jeweils einen Monat nach dem eigentlichen Termin abzugeben.

 

Wie übermittle ich die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuervoranmeldung muss über das elektronische Steuerprogramm ELSTER übermittelt werden. Dies gilt im Übrigen auch für die folgenden Meldungen an das Finanzamt:

  • Lohnsteueranmeldung
  • Antrag auf Dauerfristverlängerung
  • Anmeldung auf Sondervorauszahlung
  • Zusammenfassende Meldung

Seit Jahresanfang ist dabei eine elektronische Authentifizierung vorgeschrieben. Dies kann über ein Basis-Zertifikat geschehen, das über das ELSTER-Online-Portal zu beantragen ist.

Für eine Übergangszeit bis zum 31. August wird noch die Abgabe ohne Authentifizierung akzeptiert (nicht für Zusammenfassende Meldung). Wenn Sie noch kein Zertifikat haben, sollten Sie sich zügig darum kümmern.

 

Muss ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung in Vorleistung gehen, wenn ich das Geld noch nicht bekommen habe?

Üblicherweise muss die Umsatzsteuer dann abgeführt werden, wenn die Rechnung gestellt wurde. Allerdings besteht die Möglichkeit, auf eine Ist-Besteuerung umzustellen.

Wenn Ihr Umsatz im Vorjahr nicht über 500.000 € lag, können Sie beim Finanzamt beantragen, die Umsatzsteuer erst dann abzuführen, wenn Sie den Rechnungsbeitrag tatsächlich erhalten haben. Das schont Ihre Liquidität.

Apropos Liquidität: Eine gewisse Steuerungsmöglichkeit erhalten Sie auch, wenn Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilen.

Damit vermeiden Sie zum einen, dass bei der Umsatzsteuervoranmeldung möglicherweise Säumniszuschläge anfallen. Zum anderen hat die Praxis gezeigt, dass das Finanzamt oft erst 4 bis 5 Tage nach Fälligkeit abbucht.

Das gibt Ihnen entsprechend Spielraum. Bevor Sie damit aber rechnen, sollten Sie selbst erst praktische Erfahrungen gesammelt haben, da jedes Finanzamt anders „tickt“.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“

Bildnachweis: Gevestor

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