BahnCard: Kosten auch bei Privatnutzung absetzbar

Die Kosten für eine Bahncard können Sie auch von der Steuer absetzen, wenn Sie diese privat nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie dabei richtig vorgehen und welche Voraussetzungen für das Ansetzen der BahnCard als Betriebsausgaben erfüllt werden müssen.

Kosten für die BahnCard als Betriebsausgaben geltend machen

Wegen der hohen Spritpreise kann es sich schnell für Sie lohnen, dass Sie Ihre Geschäftsreisen mit der Bahn und nicht mit dem Auto unternehmen.  Die Kosten, die bei der Anschaffung der entsprechenden BahnCard anfallen können Sie als Unternehmer von der Steuer absetzen.

Auch die Experten des Praxishandbuch Buchführung und Steuern raten, die Kartenkosten als Betriebsausgabe geltend zu machen.Um bei der Geltendmachung Ihrer BahnCard Ärger mit dem Finanzamt möglichst auszuschließen, gehen Sie – auch nach Meinung des Expertenteams – am besten wie folgt vor:

Führen Sie eine Liste Ihrer geschäftlichen Bahnfahrten

Die Kosten für die BahnCard können Sie als Betriebsausgaben absetzen.

Die Kosten für die BahnCard können Sie als Betriebsausgaben absetzen.

Um die Kosten für Ihre BahnCard als Betriebsausgaben geltend zu machen, ist es ratsam eine differenzierte Aufstellung über alle Ihre Bahnfahrten zu führen, die betrieblich veranlasst waren. Diese Aufstellung können Sie zum Beispiel in einer Excel-Tabelle vornehmen.  Dabei muss in einer Spalte der normale Fahrpreis festgehalten werden, den Sie ohne Ermäßigung zahlen müssten. Also der Preis, der OHNE den Besitz einer BahnCard anfällt.

Neben dieser ersten Spalte, listen Sie in einer zweiten den herabgesetzten Preis auf, den Sie tatsächlich gezahlt haben. Die Differenz beider Beträge ist die Ersparnis, die die Karte für die betrieblichen Fahrten gebracht hat. Diese Differenz können Sie dann den Kosten für die BahnCard gegenüber stellen. Häufig genügen schon drei geschäftliche Fahrten im Jahr, um den Preis für die BahnCard mit der Ersparnis zu rechtfertigen.

Keine Benachteiligung von Selbständigen durch das Finanzamt auch bei der BahnCard

Da Sie ja auch ohne BahnCard hätten reisen können, dürften die Kosten in voller Höhe vom Finanzamt anerkannt werden. Ein weiterer Punkt, der Ihnen für die steuerliche Geltendmachung der BahnCard in die Karten spielt:  Das Finanzamt darf Sie als Selbstständige steuerlich nicht schlechter behandeln als Angestellte. Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine BahnCard für geschäftliche Zwecke zur Verfügung stellt, dürfen diese sie schließlich ebenfalls privat nutzen. Auch hier gilt das Prinzip, dass die Ersparnis durch die BahnCard die Kosten für diese übersteigen muss. Diese Voraussetzung  ist gerade bei längeren Strecken ohne Fahrten mit dem ICE, bei denen die Bahn-Tickets häufig an die 100 Euro kosten, schnell erfüllt.  Die Lohnsteuer braucht dafür von den Arbeitgebern auch nicht abgeführt zu werden. Deshalb kann der Fiskus das auch nicht von Ihnen verlangen.

Bilderquelle: © Gina Sanders – Fotolia.com

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