Betriebshaftpflicht: Sichern Sie Ihr Unternehmen ab

Was die Betriebshaftpflicht leistet

Mit einer Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen Schadenersatzansprüche schützen, die im Zweifel Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden. Den Sonderfall Berufshaftpflicht hatte ich im Artikel „Gut versichert: Wie Sie sich als Selbständige gegen Schadenersatz absichern“ besprochen.

Nun geht es um einen weiteren Sonderfall der Haftpflicht, die Betriebshaftpflichtversicherung. Grundsätzlich wird sie auf Unternehmensebene angewandt. Sie schützt die Firma und ihre Mitarbeiter vor den finanziellen Folgen bei Haftpflichtfällen. Aber auch für Freiberufler und Handwerker könnte solch eine Versicherung in Betracht kommen.

 

Das leistet die Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht kommt dabei nur zur Erfüllung von Schadenersatzansprüchen (oder deren Abwehr) zum Einsatz. Bei Fragen einer vertraglichen Erfüllung oder Versprechungen gilt sie dagegen nicht.

Abgedeckt sind sowohl Personen- als auch Sachschäden. Zwei Beispiele: Bei Arbeiten an einem Dach fallen Ziegel herunter und verletzen vorbeigehende Passanten. Für den tätigen Dachdecker springt dann die Betriebshaftpflicht für Behandlungskosten und Schmerzensgeld ein.

Andere Möglichkeit: Ein Handwerker erledigt seine Arbeit nicht korrekt und verursacht dadurch spätere Schäden beim Kunden. Für anfallende Reparaturkosten oder Wiederbeschaffung ist ebenfalls die Betriebshaftpflicht verantwortlich.

 

Der Unterschied zur Berufshaftpflicht

Einen wesentlichen Unterschied zur Berufshaftpflicht gibt es in der Frage der Vermögensschäden. Denn während die Berufshaftpflicht direkt Vermögensschäden reguliert, geht es bei der Betriebshaftpflicht nur um nachfolgende finanzielle Schäden aus Personen- oder Sachschäden.

Auch hier ein Beispiel: Wenn der oben genannte Passant wegen der Verletzungen krankgeschrieben wird, erleidet dessen Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsausfalls einen finanziellen Schaden. Den kann er dann bei der Versicherung geltend machen.

Wie bei der Berufshaftpflicht gibt es auch hier Berufsgruppen, die im besonderen Maße eine Betriebshaftpflicht in Betracht ziehen sollten. Dazu gehören vor allem Handwerker, aber auch Gastronomen und andere Tätigkeiten, wo man mit anderen Menschen umzugehen hat und es potenzielle Gefahrenstellen gibt.

 

Maßgeschneiderte Lösungen

Wie bei der Berufshaftpflicht bieten die Versicherungen auch bei Betriebshaftpflicht kaum standardisierte Verträge an. Das ist nachvollziehbar, da jeder Betrieb und jede Tätigkeit sehr individuell sein kann und entsprechende Versicherungsleistungen darauf abgestimmt werden müssen. Immerhin gibt es aber mittlerweile von einigen Versicherungen auch Kombi-Angebote von Berufs- und Betriebshaftpflicht.

In jeden Fall sollten Sie genau die Konditionen mit Ihrer Versicherung absprechen und entsprechend im Vertrag überprüfen, um maßgeschneiderte Lösungen zu erhalten. Die Individualisierung von Verträgen verteuert zwar das Versicherungsprodukt. Doch in diesem Fall ist das nachvollziehbar und sollte auch toleriert werden, wenn die Konditionen stimmig sind.

Zusätzlich zu diesen Grundabsicherungen der beruflichen Risiken gibt es auch noch eine Reihe von Spezial-Versicherungen. Gängig sind u. a. Technik-Versicherungen, da heutzutage in vielen Unternehmen und Büros viel und teure IT-Technik etc. steht. Auch über eine Firmenrechtsschutzversicherung oder eine Managerhaftpflicht sollte sich Gedanken gemacht werden.

Wer sich im Versicherungs-Dschungel zurechtfinden will, sollte dabei auch die Konsultation eines unabhängigen Versicherungsmaklers in Betracht ziehen. Anhaltspunkte einer entsprechenden Kundenorientierung dürften dabei eine realistische Bedarfsanalyse sowie eine entsprechende Bandbreite an Versicherern sein.

Mit besten Grüßen

Carsten Müller

Redaktion deutscher-wirtschaftsbrief.de

 

Bildnachweis: Gevestor

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