Steuerfahndung will nun auch an die Banken ran

© Jacek Michiej / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

das Thema mag zwar aus den großen Schlagzeilen momentan verschwunden sein, erledigt ist es aber noch lange nicht. Die deutsche Steuerverwaltung hat ihren Griff nach Steuersündern, die Gelder auf ausländischen Konten, insbesondere in der Schweiz, versteckt gehalten hatten, keineswegs gelockert.

Wie Sie vielleicht auch den Medien entnommen haben, gehen die Steuerfahnder im Auftrag der Länder-Finanzministerien sogar noch einen Schritt weiter. Dabei spielt wieder einmal Nordrhein-Westfalen die Vorreiter-Rolle, weil man als besonders klammes Bundesland möglichst umfangreiche Einnahmen aus Steuerhinterziehungs-Verfahren generieren will.

 

Nach Steuersündern sollen nun auch Banken und Berater zur Kasse gebeten werden

Bereits jetzt haben sich die Hehlern abgekauften Steuer-CDs mit Bankdaten als äußerst lukrative Einnahmequelle erwiesen. Zwar bleiben Steuersünder bei einer Selbstanzeige weiterhin straffrei, müssen aber Steuern und Hinterziehungszinsen zahlen. Um die Straffreiheit zu erlangen, müssen sie den Steuerbehörden zudem Aufstellungen über ihre Erträge liefern.

Das ist der neue Ansatzpunkt der Steuerfahnder. Denn durch diese Unterlagen erfahren die Beamten, auf welche Weise Steuern hinterzogen wurden. Und oft genug halfen Banken dabei mit. Deshalb werden nach den Steuersündern selbst nun auch die Banken als Helfershelfer ins Visier genommen.

Das grundsätzliche Problem für die deutsche Steuerfahndung: Sie muss entsprechende Hilfen beweisen können. Allerdings enthalten Nachweise über die Erträge üblicherweise nicht die Namen der Bankberater, besonders wenn diese im Ausland sitzen.

 

Es besteht zwar Zeugnisverweigerungsrecht, aber….

Die Steuerfahndung fordert Selbstanzeiger daher auf, ihr die mitwirkenden Berater namentlich zu nennen. Wer sich selbst angezeigt hat, darf sich hier jedoch auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Dennoch baut besonders NRW-Finanzminister Walter-Borjans damit Druck auf und macht die Banken dennoch zahlungswillig.

Denn sie befürchten, dass gegen Mitarbeiter unter Beihilfeverdacht internationale Haftbefehle ergehen könnten. Vier Schweizer Institute und eine Liechtensteiner Bank haben bereits knapp 600 Mio. Euro Bußgelder gezahlt. 30 weitere Geldhäuser hat die Finanzverwaltung im Visier. Für das klamme NRW ist dabei besonders erfreulich:

Die Bußgelder müssen weder mit Berlin noch mit den anderen Bundesländern geteilt werden. So ist abzusehen, dass das NRW-Verfahren auch in anderen Bundesländern Nachahmer finden dürfte. Wobei gleich noch ein weiteres Thema damit auf die Agenda gesetzt wird.

 

Einschränkungen von Bargeldzahlungen bleiben in der Diskussion

Denn geht es nach Walter-Borjans, sollen zudem Bargeldzahlungen bei uns in Deutschland eingeschränkt werden. Bei Beträgen ab „etwa 2.000 oder 3.000 Euro“ würde er die Grenze ziehen. Wir hatten diesen Vorstoß schon kürzlich kommentiert, weil sich hier eine unheilige Allianz aus Politik, Währungshüter und Ökonomen bilden könnte, die am Ende zu einer erheblichen Einschränkung der persönlichen Freiheiten, nichts anders ist die unlimitierte Verfügung über Bargeld, führen könnte. Hier kann man nur sagen „Wehret den Anfängen“.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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