Welche Vorteile Schenkungen an die eigenen Kinder bringen

© Liv Friis-larsen / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn es um die Frage des Vererbens von Vermögen geht, haben Sie sich vielleicht schon einmal darüber Gedanken gemacht, quasi im Vorgriff Ihre Lieben schon mit Schenkungen zu bedenken. Gerade, wenn es um Geldvermögen geht, ist eine Schenkung auch aus steuerlicher Sicht interessant.

Das kann aus Sicht des Beschenkten und des Schenkers vorteilhaft sein. Denn Sie als Schenker reduzieren damit vor allem Ihre Steuern auf Einkünfte aus Kaitalvermögen, während der Beschenkte seinen steuerlichen Spielraum ebenfalls besser ausnutzen kann.

 

Diese steuerlichen Freibeträge stehen Kindern zu

In der Praxis dürfte vor allem eine Schenkung an die eigenen Kinder in Frage kommen. Die steuerlichen Rahmendaten sehen dabei wie folgt aus: Grundsätzlich steht jeder Person der Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zur Verfügung, um Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerlich zu entlasten.

Darüber hinaus beträgt der steuerliche Grundfreibetrag 8.652 Euro. Dies ist der Betrag beim zu versteuernden Einkommen, der nicht mehr steuerlich belastet werden darf. Dieser steht entsprechend auch Kindern zu. Hinzu kommen noch 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag.

 

Ihr Gestaltungs-Spielraum bei Schenkungen

Macht in Summe 9.489 Euro, bis zu deren Ausschöpfen auch Kinder Kapitaleinkünfte steuerfrei vereinnahmen können. Die praktische Rechnung ist schnell gemacht: Nehmen wir an, das Kapitalvermögen wird mit durchschnittlich 3% per annum verzinst, könnten Sie auf diese Weise bis zu 316.300 Euro an Ihr Kind verschenken, ohne dass es zu einer steuerlichen Belastung der Kapitaleinkünfte käme. Bei anderen Verzinsungen müssten oder könnten entsprechende Anpassungen gemacht werden.

Dabei gelten als Grenze 400.000 Euro. Denn nur eine Schenkung bis zu dieser Höhe an die Kinder wäre von der Schenkungssteuer befreit. Vorteil: Nach zehn Jahren lebt diese Schenkungsteuer-Freiheit für weitere Zuwendungen in gleicher Höhe wieder auf. Dabei können Sie Schenkungen natürlich auch mit anderen Personen nach diesem Modell umsetzen. So liegt der steuerliche Schenkungsfreibetrag an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bei 500.000 Euro, beim Enkelkind (wenn das Kind noch lebt) bei 200.000 Euro.

 

Was Sie bei Schenkungen noch beachten müssen

Hier steht es also in Ihrer eigenen Abwägung, wen Sie beschenken. Denken Sie aber bitte daran, dass eine Schenkung nur in Einzelfällen wieder rückgängig gemacht werden kann. Außerdem müssen Sie bei der Umsetzung der geschilderten steuerlichen Gestaltung noch einiges beachten. Wir bleiben hierbei bei der Kinds-Schenkung:

In Kurzform: Schenkungen müssen den zivilrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Mindestvoraussetzung dafür ist, dass es ein Konto gibt, das auf den Namen des Kindes lautet. Denken Sie außerdem daran, dass Sie nicht für eigene Zwecke auf Schenkungen zurückgreifen dürfen. Erzielen Kinder hohe Einkünfte, können eigene Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden. Auch bei Fördermaßnahmen wie BAföG sind bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen zu beachten.

Fazit: Über Schenkungen können Sie interessante steuerliche Gestaltungsvarianten vornehmen. Allerdings sollten Sie nicht nur die familiären Rahmenbedingungen beachten, sondern sich bei größeren und komplexen Vermögensübertragungen auf jeden Fall fachlich beraten lassen.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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