Wie Dreiecksfahrten bei Selbstständigen zu behandeln sind

© Aaron Kohr / Fotolia.com

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“Wirtschaft-vertraulich”:

Liebe Leser,

wenn Sie als Selbstständiger tätig sind, wissen Sie: Die Abrechnungen von Fahrten zwischen Wohnung und Büro mit Zwischenstopp bei einem Kunden waren bislang steuerlich eine knifflige Sache. Denn der Fiskus hat diese so genannten Dreiecksfahrten bisher in einzelne Streckenabschnitte aufgeteilt und unterschiedlich bewertet.

Die bisherige Praxis des Finanzamts sah entsprechend so aus: Für die Strecken, die bei Ihrem Kunden oder Mandanten begannen oder endeten, konnten Sie Aufwendungen für derartige Fahrten in voller Höhe zum Abzug bei den Betriebsausgaben bringen. Dafür wurde Ihnen für die unmittelbare Fahrt zwischen Wohnung und Büro nur die hälftige Entfernungspauschale von 0,15 Euro je Entfernungs-Kilometer gewährt.

 

Gängige Steuerpraxis auf dem Prüfstand

Doch dieses Vorgehen der Finanzverwaltung dürfte nun nach einem Rechtsstreit ein Ende gefunden haben. Ausgangspunkt bot hier der Fall eines selbstständigen Steuerberaters, der oftmals solche Dreiecksfahrten zu Mandaten durchführte. Der Steuerberater, der später auch als Kläger auftrat, ermittelte die privaten Nutzungsanteile für seine betrieblichen Autos durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch.

Dabei behandelte er alle drei Teilstrecken (Wohnung-Mandant-Büro-Wohnung oder Wohnung-Büro-Mandant-Wohnung) als betriebliche Fahrten. Das Finanzamt erkannte entsprechend der gängigen Praxis den vollen Betriebsausgabenabzug lediglich für die Teilstrecken an, die unmittelbar beim Mandanten begannen oder endeten. Für die unmittelbare Fahrt zwischen Wohnung und Betrieb setzte es nur die hälftige Entfernungspauschale an.

 

Betriebsausgabenabzug vs. Entfernungs-Pauschale

In einem ersten Verfahren vor dem Finanzgericht Münster konnte der Steuerberater einen ersten Teilerfolg verbuchen. So wurde ihm zwar für die Teilstrecke Wohnung-Büro der volle Betriebsausgabenabzug weiter versagt, dafür wurde ihm aber die komplette Entfernungspauschale über 0,30 Euro je Entfernungs-Kilometer zugesprochen.

In der folgenden Verhandlung vor dem Bundesfinanzhof kam es letztlich aber zu einem anderen Ansatz. Denn laut Bundesfinanzhof sind Dreiecksfahrten in erster Linie Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Für diese ist der Betriebsausgabenabzug auf 0,30 € je Entfernungskilometer begrenzt. Dem Kläger wurde entsprechend die Anerkennung als vollen Betriebsausgabenabzug versagt, dafür gibt es pro Kilometer mehr (Az. VIII R 12/13).

 

Wie Sie mehr aus Ihren Mandanten-Fahrten herausholen könnten

Dennoch muss man nach diesem Urteil die Frage stellen: Lässt sich durch die Fahrten-Planung nicht mehr herausholen? Sie sollten in ähnlicher Situation darüber nachdenken, ob Sie Mandanten-Besuche nicht besser als eigenständige Dienstfahrt durchführen. Dann haben Sie, aus dem aktuellen Urteil abgeleitet, auch die Möglichkeit, hier die tatsächlichen Kilometerkosten als Betriebsausgaben abzusetzen. Das erfordert zwar etwas mehr Rechnerei und Dokumentation (Fahrtenbuch etc.), kann sich aber steuerlich deutlich mehr lohnen.

Mit besten Grüßen

Ihr Redaktionsteam „Wirtschaft-Vertraulich“, aus der Redaktion des Deutschen Wirtschaftsbriefs

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