Die höchste Nettoeinnahme dieses Jahres wartet hier auf Sie

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Es wird Zeit, wenn Sie sich noch nicht um die Steuererklärung gekümmert haben. Denn die Finanzämter bereiten sich genau in diesen Tagen darauf vor, die Flut kommender Erklärungen zu bearbeiten. Natürlich haben wir als Steuerzahler rechtlich noch etwas „Zeit“. Aber: hier zählt in der Praxis das „First in“-„First out“-Prinzip. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Und das dürfte sich lohnen. Denken Sie daran: Alles, was Sie vom Finanzamt früher wieder erhalten, können Sie anderweitig anlegen. Und alles ist netto.

Fast 1.000 Euro Ersparnis

Wer für das Jahr 2015 seine Steuererklärung abgegeben hatte, bekam nach den vorliegendne Statistiken auch als Arbeitnehmer 875 Euro zurück. Wohlgemerkt: netto. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von oft mehr als 1.200 Euro, also bei durchschnittlichen Haushalten nahezu einem halben Monatsgehalt.

Dafür müssen Sie sich oft nicht lange setzen. Vor allem: die Erklärung müssten Sie ohnehin abgeben. Ganz einfache Tricks helfen dabei, Steuern zu sparen. Wenn Sie etwa aus beruflichen Gründen umgezogen sind, weil Sie eine große Zeitersparnis dadurch gewinnen, dürften Sie pauschale Umzugskosten abziehen.

Die Summen, die dafür möglich werden, haben sich inzwischen dank der politischen Beschlüsse erhöht. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 18.10.2016, Az. IV C 5 – S 2353/16/10005) immerhin einen Betrag von 730 bis zum 1. März 2016 und danach in Höhe von 746 Euro angesetzt. Sofern Sie mehr ausgegeben haben: Weisen Sie es einfach nach. Sie dürfen die Mehrkosten geltend machen.

Fahrtkostenpauschale: wichtiger Hinweis

Gerade im Zusammenhang mit der Berufsausübung fallen oft Kosten an, deren Angabe sich lohnt. Wer beispielsweise ein fremdes Auto nutzte, etwa, weil es von Nachbarn, Freunden oder Verwandten geliehen war, kann dies in der Regel nicht immer absetzen. Der Fiskus lehnt den Werbungskostenabzug oft einfach ab.

In dem Fall verweisen Sie auf das Bundesfinanzministerium. Das hat am 24. Oktober 2014 entschieden, dass ein Nutzer nicht „sein eigenes Fahrzeug“ benutzen muss. Hier ist steuerlich für Sie Musik drin. Achten Sie auch bei der Entfernungspauschale auf feine Unterschiede: Wenn  Sie im Außendienst tätig sind und kein Büro bei einem Arbeitgeber haben, dann können Sie statt der üblichen 30 Cent für den einfachen Kilometer diese 30 Cent für Hin- und Rückfahrt geltend machen. Der Deutsche Wirtschaftsbrief hat hier übrigens aktuelle weitere steuerlich wichtige und interessante Hinweise gesammelt.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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