Millionen für Versicherte: Sind Sie dabei?

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Eine interessante Meldung kommt aus Potsdam – wahrscheinlich wird es um Millionenbeträge gehen, die eine Versicherung an ihre Krankenversicherten zurückzahlen muss. Das Amtsgericht Potsdam urteilte in einem brisanten Fall (Az. 6 S 80/16). Dabei sind privat Krankenversicherte betroffen, die aktuell ohnehin an den Beitragsanpassungen vieler Gesellschaften leiden.

Formfehler für Viele?

Letztlich geht es nur um einen Formfehler, so die betroffene Gesellschaft Axa indirekt – es handele sich um spezifische Fälle. Das ist allerdings keinesfalls richtig, denn im Kern betrifft es viele Verträge. Vielleicht sind auch Sie davon begünstigt?

Die Versicherung hatte im Jahr 2008 ihre Tarife nach oben anpassen wollen. Dies muss ein Treuhänder absegnen, der allerdings unabhängig sein muss. In diesem Fall war genau das gegeben. Der Treuhänder, der sozusagen das Vermögen der Versicherten „verwalten“ darf, hatte nicht nur in diesem Fall die Erhöhung durchgewunken, sondern alle anderen Tarife ebenfalls. Daraus schloss das Gericht, der Treuhänder sei nicht unabhängig, sondern vielmehr von den Aufträgen des Konzerns wohl abhängig.

Absolut schlüssig – und wohl branchenweit üblich. Das Ergebnis in diesem Fall: Die Versicherung muss die zu viel gezahlten Beiträge seit der Erhöhung und zusätzlich auch noch die Zinsen dafür zurückzahlen. Als Schmankerl obendrauf erhielt der Versicherte diesen – früheren – Tarif auch für die Zukunft.

Nutzen Sie das Urteil

Natürlich hat die Versicherung formal recht. Das Urteil bezieht sich auf einen Kläger und dessen Fall. Da dieser Fehler aber in vielen Fällen vorgekommen sein wird – wenn ein Treuhänder nicht „unabhängig“ war, werden wiederum zahlreiche Versicherte Ansprüche daraus erheben können. Die mit dem Fall betrauten Anwälte freuen sich jedenfalls schon auf weitere Aufträge.

Immerhin hat die Axa etwa 800.000 Privatversicherte unter Vertrag. Das kann bei Rückforderungen über zehn Jahre schnell teuer werden. Verbraucherschützer in diesem Bereich rechnen mit Rückforderungen über 10.000 Euro und mehr. Das Dilemma wird nicht nur die Axa betreffen, sondern möglicherweise auch die DKV. Ein Musterurteil gibt es noch nicht. Aber: Sie können sich im Zweifel an einen Anwalt wenden. Das Aktenzeichen reicht, um zu ermitteln, inwieweit Sie auf Ansprüche hoffen dürfen.

Den Fall selbst begleiten wir – wie auch in vielen anderen Versicherungsfällen – im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, den Sie sich hier einfach kostenfrei herunterladen können. In den kommenden Monaten und Jahren erwarten wir zudem weitere spektakuläre Versicherungs- wie auch Steuerfälle für Sie. Es geht um viele tausend Euro.

Mit den besten Grüßen Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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