Grauer Kapitalmarkt: Neues Gesetz soll Anleger besser schützen
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“Wirtschaft-vertraulich”:
Liebe Leser,
es kommen wieder gute Nachrichten aus Berlin. Denn zukünftig sollen Sie als Kapitalanleger, insbesondere als „kleiner“ Anleger, besser vor dubiosen Anlageprodukten geschützt werden. Das Mittel dazu trägt den etwas sperrigen Namen „Kleinanlegerschutzgesetz“, dessen Entwurf nun vom Kabinett Merkel gebilligt wurde.
Dass es auch im Bundestag Zustimmung finden wird, ist ausgemachte Sache. Nicht nur, dass die Regierung-Koalition dort über eine satte Mehrheit verfügt. Hinzu kommt, dass sich wohl kein Parlamentarier ernsthaft gegen den Schutz von Anlegern vor möglichen Betrügern aussprechen wird.
Allerdings müssen Sie sich als Investor die Frage stellen: Taugt dieses neue Gesetz überhaupt zum Schutz? Ich habe da, trotz einiger durchaus sichtbaren Fortschritte in der Regulierung des so genannten grauen Kapitalmarktes, so meine Bedenken. Denn in einigen Punkten bleiben noch Lücken und Gestaltungsmöglichkeiten zulasten der Investoren.
Prospektpflicht nicht konsequent durchgehalten
Das gilt gleich bei der nun geforderten Prospektpflicht. Diese Dokumente, die neben der Beschreibung der Investitionen auch Risiken und Verflechtungen der Initiatoren aufzeigen sollen, werden wohl wie im anderen Kapitalmarkt auch umfangreiche Werke, die nur von Experten richtig verstanden werden.
Hinzu kommt, dass zum einen Investitionen unter 1 Mio. Euro ausgeklammert werden sollen, andererseits die Prospektplicht auch für nachrangige Darlehen Ausnahmen vorsieht. Aktuell stellen sich Anlage-Initiatoren gerade auf den letzten Fall schon mit ihren neuen Angeboten ein.
Werberegeln bleiben aufgeweicht
Auch bei den Werbe-Regeln bleibt der Gesetzgeber auf halber Strecke stehen. Zwar soll kündig Werbung mit Plakaten, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit Flyern verboten sein. Doch dafür ist die ursprünglich angedachte Beschränkung der Werbung auf Finanzmedien vom Tisch.
Und bei den neuen Zuständigkeiten gibt es eigentlich schon jetzt Nachbesserungsbedarf. Zwar soll nun die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – künftig Prospekte nicht nur auf formale, sondern durchaus auch auf inhaltliche Fehler und Probleme hin untersuchen können.
Doch ist anzunehmen, dass durch die notwendige aufwendige Überwachung oftmals erst zu spät eingegriffen werden kann. Denn nach Indizien darf die Bafin weiterhin keine Verbote etc. aussprechen.
Wie Sie sich vor Fehl-Investitionen schützen können
Im Fazit: Das Gesetz ist sicherlich ein wichtiger und richtiger Schritt, um besondere Exzesse und Betrügereien im grauen Kapitalmarkt einzudämmen. Dennoch bleibt Ihr bester Schutz vor Verlusten weiterhin der gesunde Menschenverstand. Kurz gesagt:
- Hohe Renditen werden auch in Zukunft nur durch hohe Risiken möglich.
- Kapitalanlagen sind, entgegen allen Werbeversprechungen, nie einfach und todsicher.
- Ideologie oder „Heilsversprechen“ haben bei der Kapitalanlage nichts zu suchen.
Letztlich gilt der dringende Rat: Investieren Sie Ihr Geld nur in Anlagen, die Sie auch wirklich verstanden haben.
Mit besten Grüßen
Carsten Müller
Chefredakteur: „Wirtschaft-vertraulich“ und „www.deutscher-wirtschaftsbrief.de“
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