Ein Teil der GroKo plädiert für ENTEIGNUNG? Das sollten Sie wissen

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Unglaublich, was sich derzeit in Berlin abspielt. Bei der GroKo, der Großen Koalition aus SPD und Union. Diskussionen um Enteignungen, die leider ein echtes Schlaglicht auf den Zustand der Politik werfen. Und auf die Rahmenbedingungen, unter denen auch Sie Ihre Entscheidungen treffen müssen. Es geht um die Enteignung von Wohnungskonzernen in Berlin, angeregt durch eine Initiative, die am Wochenende – wieder – demonstrierte.

Stegner und Co. wollen enteignen

Relativ schnell meldeten sich vor allem sozialdemokratische Größen zu Wort. Andrea Nahles, die Chefin, ist der Meinung, Enteignungen würden nicht helfen. Immerhin. Andere sozialdemokratische Größen haben dies nicht verstanden. Etwa Karl Lauterbach, der Mann mit der Fliege und angeblicher „Gesundheitsexperte“ der SPD. Er behauptet, die Verfassung lasse „Enteignung“ zu. Und dies sei unstrittig.

Auch Ralf Stegner lässt sich nicht lumpen: „Enteignungen sind sicher nicht vordinglichstes Mittel, um Grundrecht auf bezahlbares Wohnen durchzusetzen. Neben Mietenstopp (….) bleibt es aber Notwehrrecht gegen Marktradikalismus für handlungsfähigen Staat!“

Ich habe die beiden Zitate herausgesucht, um die Dramatik der Diskussion zu verdeutlichen. Denn beide Politiker haben augenscheinlich das Grundgesetz nicht verstanden. Das Grundgesetz „erlaubt“ nicht ausdrücklich irgendetwas wie Enteignungen und vor allem kein „Notwehrrecht“. Es ist ein Schutzrecht, das uns als Bürgern zusteht. Vor Zensurmaßnahmen gegen die freie Meinungsäußerungen, für das Koalitionsrecht in der Arbeitswelt (zwischen Unternehmen und Gewerkschaften) und eben auch gegen die staatlichen Wünsche nach Enteignung. Das gilt für Sie, für mich und natürlich auch für Kapitalgesellschaften, deren Eigentümer wiederum Aktionäre und damit am Ende Menschen sind.

Und so sieht das Grundgesetz vor, dass, wenn Enteignungen in bestimmten Fällen als „ultima ratio“ des Staates gelten, eine vernünftige Entschädigung zu zahlen ist. Sie sind also wie andere davor geschützt, dass der Staat sich günstig etwas aneignet.

Deshalb bekommt dieser Staat den Immobilienmarkt nicht in den Griff

So, wie die GroKo sich in diesen Teilen offenbar die Enteignung vorstellt, ginge es hier um eine Enteignung ohne oder ohne nennenswerte Entschädigung. Wäre die Entschädigung marktgerecht, könnte der Staat oder hier die Stadt Berlin ohnehin nicht zahlen. Die Enteignung kann nicht das „Notwehrrecht“ sein, das Stegner beschrieben hat. Das wiederum beinhaltete irgendein „Geschäft“, nachdem der Staat – zugunsten seiner Bürger natürlich – quasi billiger an die Wohnungen käme.

Solange der Staat sich hier also systemwidrig eine Enteignung auch noch schönredet, bei der er am Ende im Normalfall gar nichts „verdienen“ könnte, zeigt er zumindest, dass er den Immobilienmarkt nicht in den Griff bekommen wird.

Die Rechnung wäre ja ganz einfach: Haben wir zu wenig Wohnraum, müssten wir zumindest mehr Wohnungen bauen. Entweder der Staat, der aber offenbar kein Geld hat, oder Private. Wieso aber sollten Private bauen (als Einzelne oder in ganzen Unternehmen), wenn Stegner und Co. mit der Enteignungskeule kommen?

Die Debatte zeigt: Die Politik wird den Immobilienmarkt nicht zügeln oder verbessern können. Wer also in Immobilien investiert, wird weiterhin gute Renditen erwirtschaften. Zudem spielen die Regierungen und führende Politiker wiederum häufig mit dem Begriff der Enteignung. Davor sollten Sie sich schützen. Ich schlage Aktien vor. Substanzwerte, die einfach Unternehmensbeteiligungen sind. Meine Vorschläge dazu lesen Sie hier: Kostenfrei: Einfach klicken.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: Aktien schützen dann und deshalb, wenn die Unternehmen viel Geld verdienen und mit Ihnen in Form von Dividenden teilen. Die Aktien kann der Staat nicht einfach „enteignen“. Ihr Vorteil, den Sie sich hier sichern können. Kostenfrei: Einfach klicken.

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