Beschlossen: Das sollten Sie zum anonymen Goldkauf“verbot“ wissen…
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Obergrenze für den anonymen Goldkauf nun endgültig durchgewunken. Damit können Sie nur noch bis zum 31. Dezember Gold im Wert von bis zu 10.000 Euro „anonym“ vor Ort kaufen. Ab dem 1. Januar sinkt die Obergrenze auf lediglich 2.000 Euro, sodass Sie kaum noch eine Unze Gold kaufen können. Darüber berichten wir im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ – und über weitere Veränderungen, die sich in diesem Zusammenhang für Sie ergeben. Klicken Sie bitte einfach.
Faktisches Goldkaufverbot
Die Obergrenze von 2.000 Euro ist deshalb bedeutend für Sie, weil die Regierung damit ein faktisches Goldkaufverbot für anonyme Käufe durchsetzt. Angeblich geht es lediglich darum, die Geldwäschemöglichkeiten in Deutschland durchzusetzen. Tatsächlich aber fürchten zumindest kritische Beobachter, dass vor allem der private Goldbesitz zurückgedrängt werden soll.
Denn die Geldwäsche wird sich ohnehin andere Wege suchen. Dies sind beispielsweise Transaktionen über Kryptowährungen, wobei zahlreiche Alternative dazu ergeben. Deshalb geht es wahrscheinlich in erster Linie darum, die Kontrolle über den Goldbesitz herzustellen. Dies wäre jedenfalls historisch betrachtet nicht untypisch. Selbst in den USA gab es über lange Jahrzehnte seit den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein privates Goldverbot.
Daher sollten Sie sich bei Bedarf jetzt noch Gedanken darüber machen, ob Sie noch anonym Gold erwerben wollen. Dies bietet sich dann noch vor dem Weihnachtsfest an, ggf. sogar deutlich vor dem heiligen Abend, um Lieferschwierigkeiten zu umgehen. Achten Sie dabei vor allem darauf, dass Sie keine Sonderprägungen etc. erwerben, die im Zweifels- und Bedarfsfall zumindest den Sonderdruck selbst nicht mehr wert sind.
Alternativen: Xetra Gold und Co.
Wenn Ihnen die Anonymität des Goldbesitzes nichts ausmacht, können Sie auch ETCs wie etwa Euwax II oder Xetra Gold erwerben. Diese beiden ETCs werden nicht als ETFs geführt, weil Fonds wie ETFs verschiedene Positionen führen müssen, was hier wiederum nicht das Ziel der Anlage wäre.
Deshalb sind die ETCs formal Zertifikate, verbriefen aber einen Auslieferungsanspruch, den Sie nutzen könnten. Der Vorteil solcher ETCs besteht darin, dass hier bei geringeren Anlagesummen der Verlust durch die An- und Verkaufskosten („Spreads“) deutlich geringer als beim direkten Golderwerb sind.
Dabei geht es nicht um Gewinne mit Gold oder Goldanlagen, sondern vor allem um die Absicherung des eigenen Vermögens bzw. um die Sicherung der Kaufkraft. Gold dürfte bei schwachen Währungen wie dem Euro und dem Dollar – deren Kaufkraft seit Jahren sinkt – mittelfristig als Schutz dienen. Deshalb empfehlen wir im „Deutschen Wirtschaftsbrief“ bis zu 10 % des eigenen Anlagevermögens in Gold zu halten. Mehr erfahren Sie hier.
Mit den besten Grüßen
Ihr
Janne Jörg Kipp
Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“
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