Bar-Gold-Handelsverbot…. Umgehen Sie die Falle

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Wir hatten in den vergangenen Tagen aufgrund einer Publikation sehr viele Fragen. Wann kommt das Bargeldverbot, wann kommt das Goldverbot, wie kann ich mich schützen? Die vollständigen Antworten darauf finden Sie übrigens hier: Hier erfahren Sie mehr – klicken Sie hier kostenfrei. Allerdings nannte ein Kollege das anstehende Programm der EZB, Europäischen Zentralbank, nicht „Goldverbot“, sondern „Goldhandelsverbot“. Daher gehe ich noch einmal kurz darauf ein.

Wie lange können Sie Gold noch kaufen oder verkaufen?

Die entscheidende Frage richtet sich darauf, wie lange Sie Gold noch kaufen oder verkaufen können. Denn ab Januar soll, so die Pläne, die anonyme Kaufgrenze auf 2.000 Euro herabgesetzt werden – von 10.000 Euro. Dies zeigt, in welche Richtung die politischen Pläne gehen.

Deshalb haben wir empfohlen, bei Bedarf Gold deutlich früher zu erwerben, wenn Sie zusätzlich anonym bleiben möchten. Dafür spricht einiges: Nur wer anonym Gold erworben hat, kann seinen Bestand auch in kritischen Situationen letztlich nach eigenem Gusto verwenden. Sie können das Gold ins Ausland transportieren. Sie können es vererben. Sie können es in Geld eintauschen, wenn Sie es im Ausland verkaufen.

All dies möchte offenbar der Staat bei uns nicht mehr. Die Absenkung der Grenze allerdings ist nur ein Schritt auf dem Weg zum Goldhandelsverbot. Eines Tages wird mit hoher Sicherheit jeder Goldkauf nur noch unter Angabe der jeweiligen Identität stattfinden können, denn 2.000 Euro sind eine willkürliche Grenze. Auch dafür gilt: Kaufen Sie rechtzeitig.

Gold-Handelsverbot umschiffen…

Daher sollten Sie das Handelsverbot umschiffen. Dafür können Sie sowohl frühzeitig einkaufen, aber auch andere Vorkehrungen treffen. So könnten Sie Gold in der Schweiz halten, etwa in Zollfreilagern. Dort können Sie Gold entnehmen und verkaufen – ohne Restriktionen durch die EU oder den deutschen Staat.

Sie können gleichfalls Gold in Form von ETCs erwerben – hier erfahren Sie mehr – klicken Sie hier kostenfrei – womit Sie zwar nicht anonym sind, womit sich aber ein Goldverbot oder ein Goldhandelsverbot umgehen ließen. Dabei könnten Sie auch ETCs aus dem Ausland erwerben, die in ihren Entscheidungen frei von Vorgaben der EU oder Deutschland sind – also auch in diesem Fall in der Schweiz.

Aktuell empfehlen wir als Alternative zu Gold oder als Ergänzung vor allem bestimmte ETF-Sparpläne. Diese Anlageform schützt gleichfalls gegen Goldverbote, Goldhandelsverbote und Bargeldeinschränkungen. Aktien oder ETFs deponieren Sie auf Depots, die allerdings Ihnen gehören. Sie sind der Eigentümer. Im Zweifel transferieren Sie die Depots zu einer anderen Bank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: Aktien schützen dann und deshalb, wenn die Unternehmen viel Geld verdienen und mit Ihnen in Form von Dividenden teilen. Die Aktien kann der Staat nicht einfach „enteignen“. Ihr Vorteil, den Sie sich hier sichern können. Kostenfrei: Einfach klicken.

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