Vermieter: Jetzt noch Steuern sparen mit einem einfachen Trick

© PANORAMO.de / Fotolia.com

Das alte Jahr neigt sich dem Ende zu. Im neuen Jahr wird es vermutlich etwas härter werden, so die Meinung politischer Beobachter. Denn die neue Regierung, auf die wir uns wohl einstellen müssen, will Ihnen ans Geld, wenn es um Immobilien geht. Vor allem für Vermieter dreht sich der Wind. Denn in Deutschland herrscht die Vorstellung, an den hohen Mieten seien Sie als Vermieter schuld. Nicht etwa die Politik mit den künstlich niedrigen Zinsen, die wiederum den Erwerb von Immobilien deutlich einfacher gemacht haben. Die Nachfrage stieg, die Preise kletterten.

Nein, Sie als Vermieter sollen nun für den Mieterschutz belangt werden. Weil die Mieen zu stark – weiter – steigen. Dabei steigen auch die Nebenkosten für Sie als Vermieter. Allein die Steuerbelastung durch Grundsteuer. Die Steuern beim Erwerb der Immobilien. Oder die vielen energetischen Vorschriften. Deshalb: Sparen Sie Steuern. Vielleicht sogar noch in diesem Jahr.

Ihre Immobilie aufsuchen

Dafür fahren Sie ganz einfach bei Ihrem Mieter und bei ihrer Immobilie vorbei. Die Kosten mindern dann Ihre Steuerschuld. Wir hatten für den „Deutschen Wirtschaftsbrief“ über einen Fall berichtet, indem das Finanzgericht Berlin-Brandenburg darauf bestand, Sie als Vermieter könnten nur die Entfernungspauschale ansetzen, sofern eine „erste Tätigkeitsstätte“ vorliegt.

Der BFH sieht es genauso (Az. IX R 18/15). Also: Sie können damit Ihre Immobilie nicht nur einmal, sondern mehrfach besuchen. Dafür können Sie versuchen, mit dem Mieter zu sprechen, Angelegenheiten vor Ort zu besichtigen oder aber auch selbst mitreparieren, etwas zur Seite schaffen oder ähnliche Tätigkeiten vollziehen.

Zudem gibt es an Ihrer Immobilie natürlich immer etwas „zu tun“. Eine Sanierung beispielsweise. Diese müssen Sie vorher planen. Besichtigen Sie Ihre Immobilie. Nehmen Sie Schäden auf (auch bei zwei Fahrten). Planen Sie Umbauten etc.

Tatsächliche Aufwendungen

Sie können dann die Entfernungspauschale wie oben beschrieben wählen, aber auch die tatsächlichen Aufwendungen, die höher sein können.

Wenn Sie zu häufig vorbeifahren, dann wird der Fiskus versuchen, Ihnen eine „erste Tätigkeitsstätte“ unterzujubeln. Dann können Sie nur noch die Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Kilometer ansetzen. Das Finanzamt unterstellt, Sie könnten einen Steuer-Abschreibungsverlust von 50 % oder mehr hinnehmen.

Daher teilen Sie sich Ihre Fahrten gut ein. Benötigen Sie noch in diesem Jahr Kosten – dann setzen Sie sich in Ihr Auto. Im „Deutschen Wirtschaftsbrief“, den Sie sich hier (einfach klicken) kostenfrei herunterladen können, finden Sie noch weitere Hinweise für Immobilien, Steuern und Geldanlagemöglichkeiten, mit denen Sie 2018 optimieren. Ich freue mich auf Sie und wünsche Ihnen einen „guten Rutsch“.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

P.S. Jamaika ist Geschichte. Der Spiegel titelt „Stunde Null“. Vor kurzem hieß es noch „Deutschlands Wirtschaft droht zu überhitzen“. Ja, was denn nun? Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meiner Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER

Kommentare sind nicht erlaubt.