Diese massive Steuerlüge sollten Sie kennen….

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Die KoKo- und GroKo-Verhandlungen in Berlin sind uns allen sicherlich schon zuwider. Ob sich die Parteien überhaupt einigen werden? In einem Punkt jedenfalls versuchen sie es: bei den Steuererhöhungen. Unter der Wahrnehmungsschwelle der Massenmedien heißt es bereits wieder, dass etwa die Abgeltungsteuer steigen soll – oder durch die Einkommensteuer ersetzt würde. Schlimm. Denn die Politik wie auch die Medien lügen, wenn sie meinten, wir zahlten nur 25 % der Gewinne als Abgeltungsteuer.

Dies ist und bleibt falsch. Selbst wenn Sie die normale Berechnung um den Solidaritätszuschlag und die landesabhängige Kirchensteuer ergänzen, also knapp 30 % unterstellen, ist das für Viele von Ihnen noch zu wenig.

Gewinne werden auf Unternehmensebene weggenommen

Aktien-Gewinne erzielen Sie beispielsweise mit Kursgewinnen, die durch einen Verkauf realisiert werden oder mit Ausschüttungen aus den Unternehmensgewinnen, also durch Dividenden. Kaum jemand aber sagt Ihnen, dass die Gewinne auf Unternehmensebene bereits versteuert wurden.

Die Ausschüttungen erfolgen aus versteuerten Gewinne. Die Kursgewinne errechnen sich in der Regel auf Basis der Unternehmensgewinne, die netto anfallen, also nachdem die Steuern bezahlt sind.

Das bedeutet, Sie erhalten Auszahlungen aus versteuerten Gewinnen und müssen diese Gelder dann selbst noch einmal versteuern. Die Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer machen nahezu 30 % auf bereits versteuerte Gewinne aus. In der Summe errechnet sich die Belastung auf nahezu 50 % der tatsächlichen Gewinne, die ein Unternehmen erzielt.

Haben Sie diese Zahl bereits gelesen? Wahrscheinlich nicht. Denn die Propagandamaschine ist bestens geölt. Immer wieder heißt es, dass die Abgeltungsteuer so niedrig sei. Die Politik, gerade in den großen Parteien, freut sich.

Die wahre Rechnung machte kürzlich der Deutsche Wirtschaftsbrief auf, den Sie sich hier kostenfrei herunterladen können.

Einkommensteuer wäre günstiger

Früher gab es eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wer seine Anlagen länger hielt, musste die Gewinne nicht versteuern. Wer der Steuerpflicht unterlag, musste die Gewinne nach Maßgabe des individuellen Steuersatzes mit dem Staat teilen. Das war für Sie erheblich günstiger als die jetzige Regelung, die den günstigen Abgeltungsteuer-Satz so betont.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Abgeltungsteuern vermeiden. Dies ist mit einem einfachen Trick möglich. Die Ausschüttungen auf Aktien oder auch Zinsen für Anleihen können oder wollen Sie nicht vermeiden. Dennoch können Sie die Aktien – oder Anleihen – besonders lange halten.

Denn Steuern zahlen Sie erst dann, wenn Sie den Gewinn von Kurssprüngen tatsächlich durch Verkauf auf Ihrem Konto sehen. Würden Sie einige Jahre damit warten, dann enthalten Sie dem Staat dafür die jährlich rechnerischen Steuern auf die Kursgewinne vor. Knapp 30 % Abgeltungsteuer, wie Sie oben lesen konnten. Diese 30 %, die Sie noch nicht zahlen, ermöglichen weitere Gewinne, die Sie immer noch nicht versteuern, bis Sie verkaufen.

Je später Sie verkaufen und je mehr Sie gewinnen, desto stärker beteiligen Sie den Staat durch die aufgeschobenen Abgeltungsteuern daran, Ihnen Gewinne zu ermöglichen. Langfristanleger sind aus steuerlicher Sicht gegenüber Kurzfristanlagen oft im Vorteil. Genau solche Aktien aber empfehle ich Ihnen stets.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

P.S. Jamaika ist Geschichte. Der Spiegel titelte kürzlich „Stunde Null“. Vor 14 Tagen hieß es noch „Deutschlands Wirtschaft droht zu überhitzen“. Ja, was denn nun? Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meiner Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER

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