So vernichtet die Steuerpolitik für 92 % aller Menschen die Altersvorsorge

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Friedrich Merz hat jetzt erklärt, er wolle Vorsitzender der CDU werden – und damit dann auch Kanzlerkandidat. Merz ist nicht nur als Finanzpolitiker bekannt geworden, sondern vor allem als Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock Deutschland, einem Ableger des größten Vermögensverwalters der Welt. BlackRock versucht erklärtermaßen seit Jahren, die private Altersvorsorge voranzutreiben, gerade auch bei uns in Deutschland. Mit dieser GroKo jedoch dürfte die private Altersvorsorge endgültig zusammenbrechen – und das liegt unter anderem an einem Gesetz, das die Merkel-SPD-Regierung fast klammheimlich eingeführt hat.

Anerkennung von Verlusten – wie die Regierung jetzt eingreift

Am 30. Dezember erschien im Bundesgesetzblatt ein Gesetz „Zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“. Mit Beginn des 1. Januar 2020 ist es teils in Kraft, zum 1. Januar 2021 dann endgültig. Die beiden wichtigsten Punkte: „Totalverluste“ können nur noch bis zu maximal 10.000 Euro mit Gewinnen aus Kapitalanlagen desselben Jahres verrechnet werden. Zudem werden die Verluste aus Termingeschäften, etwa mit Zertifikaten oder Optionsscheinen, nur noch zu 10.000 Euro anerkannt.

Der erste Punkt, die Anrechenbarkeit der „Totalverluste“, wird erst zum 1. Januar 2021 greifen, der zweite Punkt – die Anrechenbarkeit der Verluste aus Termingeschäften – mit Beginn dieses Jahres. Die Auswirkungen auf Ihre Altersvorsorge sind gravierend. Denn selbst als privater sogenannter Kleinanleger müssen Sie mit Totalverlusten kalkulieren. Hier geht es nicht nur um Aktien kleinerer Unternehmen, sondern auch um Anleihen.

Sofern die „Forderungen“ uneinbringlich sind, müssten Sie Forderungen – gerade aus Anleihen – komplett abschreiben. Wenn die anrechenbaren Totalverluste auf nur noch 10.000 Euro begrenzt sind, können Sie Gewinne oberhalb dieser 10.000 Euro mit diesen Verlusten nicht mehr verrechnen – und zahlen dann den vollen Steuersatz. Mit anderen Worten: Aktien und Anleihen werden steuerlich für Sie unmittelbar deutlich riskanter und unattraktiver. Dafür hat die GroKo – mit Beginn 2021 – gesorgt.

Absicherungen des Vermögens – der Fiskus greift zu….

Wenn Sie Ihr Vermögen, beispielsweise Aktienvermögen, zusätzlich absichern wollen, empfehlen sich dafür etwa Optionsscheine. Die bringen „Gewinne“, wenn die Aktienkurse sinken sollten. Umgekehrt werden Optionsscheine verlieren, wenn die Aktienkurse wie erhofft stetig steigen. Mit anderen Worten: Sie fahren am Ende sogar besser, wenn die Optionsscheine als Versicherungsprämie tatsächlich verloren haben werden. Die Begrenzung der Anerkennung dieser Totalverluste wiederum erschwert die Absicherung Ihres Vermögens künftig erheblich.

Deshalb bieten Emittenten und Banken in der Regel an, solche Papiere vorher mit einem kleinen Erinnerungswert von beispielsweise den Bruchteils eines Cents zu verkaufen. Dann müssten die Verluste fraglos anerkannt werden. Leider macht die GroKo wahrscheinlich auch bei dieser Rechnung nicht mehr mit. Bis dato klingt das Gesetz recht vage.

Der Finanzausschuss des Bundestages hat dazu eine eigene Definition vorgelegt: (…) Die Regelung erfasst daher auch Veräußerungstatbestände, die zu Gestaltungszwecken abgewickelt werden, also insbesondere dann vorgenommen werden, wenn sich das Solvenzrisiko bereits ganz oder teilweise realisiert hat.“ Das heißt: Der Bund unternimmt alles dafür, um künftig selbst diese Restwertverkäufe zu unterbinden. Ob er sich damit letztlich durchsetzt, ist noch offen.

Nur: Ich empfehle Ihnen, sich bei Ihrer Altersvorsorge auf renditestarke und dennoch sichere Anlagen zu konzentrieren. Dies sind Unternehmen meiner Empfehlungsliste, wie ich sie Ihnen hier gerne nennen werde: Klicken Sie hier – kostenfrei.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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