Altersvorsorge und Geldanlage: Wir benötigen Ihre Hilfe

Liebe Leser,

ich hatte Ihnen an dieser Stelle kürzlich beschrieben, wie die Regierung klammheimlich mit dem „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ das Einkommensteuergesetz für uns als Geldanleger dramatisch verändert hat.

Nun haben wir, der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, eine Petition mitbegründet, mit der wir fordern, die betreffenden Passagen ersatzlos zu streichen. Hier gelangen Sie zu dieser Petition.

Verrechnung von Gewinnen und Verlusten bei Termingeschäften fraglich

Die Neuregelung umfasst einerseits die Anerkennung von Verlusten aus Termingeschäften, also etwa aus Optionsscheinen oder Optionen wie möglicherweise auch aus bestimmten Zertifikaten. Hier steht die Interpretation dessen, was eigentlich gemeint ist, durch die Verwaltung noch aus.

Realisierte Verluste werden ab 2021 demnach nur noch bis zur Höhe von 10.000 Euro steuerlich anerkannt, während Gewinne – gemindert um diesen Maximalbetrag – vollständig versteuert werden müssen. Das lehne auch ich vollkommen ab – und gleich aus mehreren Gründen.

Steuersystematisch ist es aus meiner Sicht unzulässig, Gewinne und Verluste aus ein und derselben Einkunftsart unterschiedlich zu behandeln. Im Kern will der Staat nach „Leistungsfähigkeit“ besteuern. Wie sich die unterschiedliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten in diese Sichtweise eingruppieren soll, erschließt sich mir nicht.

Zudem zahlen Sie dann in vielen Fällen Steuern auf Gewinne, die Sie gar nicht erzielt haben. Wenn Sie rechnerisch etwa 20.000 Euro Gewinn erzielen und 15.000 Euro Verlust (durch Absicherungsstrategien beispielsweise), würden Sie bis dato auf 5.000 Euro Gesamtgewinn Steuern zahlen. Nach der neuen Regelung würden indes Steuern auf 10.000 Euro fällig (20.000 Euro ./. 10.000 Euro Maximalanerkennung). Sie zahlen also Steuern auf 5.000 Euro, die keinen Gewinn darstellen. Rechnerisch könnten Sie sogar Steuern zahlen müssen, auch wenn Sie insgesamt Verluste erwirtschaftet haben.

Deckel bei der Anerkennung von Totalverlusten

Zudem werden Totalverluste bei anderen Wertpapieren wie Aktien steuerlich auf nur noch 10.000 Euro begrenzt. Auch hiergegen führe ich ähnliche Argumente ins Feld.

Allein die unterschiedliche Besteuerung von Gewinnen und (Total-)verlusten ist steuersystematisch nicht haltbar. Zudem wird die Aktienkultur bei uns in Deutschland massiv beschädigt, da sich zahlreiche Anleger möglicherweise zurückziehen werden.

Zumindest aber wird das Börsenkapital dem deutschen Mittelstand sukzessive entzogen, wenn Anleger fürchten müssen, im Fall solcher Totalverluste steuerlich schlechter gestellt zu sein. Die Flucht in „große“ und vermeintlich sichere Aktien und Anleihen wird größer.

Daher empfehle ich Ihnen, sich der Petition, die wir mitbegründet haben, anzuschließen. Hier gelangen Sie zu dieser Petition.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: Aktien schützen dann und deshalb, wenn die Unternehmen viel Geld verdienen und mit Ihnen in Form von Dividenden teilen. Die Aktien kann der Staat nicht einfach „enteignen“. Auch nicht in einem Crash, der wie oben gezeigt möglich ist. Ihr Vorteil, den Sie sich hier sichern können. Kostenfrei: Einfach klicken.

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