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Wirecard oder die Besetzung desVerfassungsgerichts: Lobbyismus a la Merkel?

Wirecard ist zwar nicht mehr im Dax vertreten, aber noch immer melden sich bei uns in der Redaktion des „Deutschen Wirtschaftsbriefs“ Leser, die das Geschehene nicht begreifen können oder wollen. Selbst die Bundeskanzlerin soll sich für das Aschheimer Unternehmen eingesetzt haben.

Unbestritten bleibt bis zum heutigen Tag die Behauptung u.a. durch die Organisation Lobbycontrol, dass Angela Merkel sich auf einer China-Reise 2019 für Wirecard eingesetzt hatte. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, als die Öffentlichkeit durch Medienberichte ebenso wie das Kanzleramt schon längst wusste, dass es zumindest Ermittlungen gegen Wirecard gab. Gegen den Lobbyismus in der deutschen Politik scheint noch immer kein Kraut gewachsen zu sein – wie auch ein anderer Fall aus der deutschen Justiz zeigt.

Früherer Wirtschafts-Anwalt wird Präsident des Verfassungsgerichtes

So wurde der frühere Wirtschafts-Anwalt Stephan Harbarth zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes ernannt. Harbarth ist CDU-Politiker und arbeitete früher als Rechtsanwalt. Aufgefallen ist Harbarth im Vorfeld der Ernennung zum Verfassungsrichter 2018 bereits 2017 bei der Weihnachtsfeier der Unions-Fraktion im Deutschen Bundestag. „Überraschend“ sei er Platznachbar von Angela Merkel gewesen, die wiederum zur Besetzung des Amtes des „Vorsitzenden des 1. Senats“ beim Verfassungsgericht praktisch ihren Segen erteilen muss.

Diese Besetzung galt und gilt als Sprungbrett für die Berufung zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts. Harbarth ist also offensichtlich frühzeitig zumindest eng von Kanzlerin Merkel protegiert worden.

Die Besonderheit: Bis zu seiner Berufung an das Verfassungsgericht war Harbarth als Vorstand, später als Geschäftsführer für die Großkanzlei SZA Schilling Zutt & Anschütz tätig, die Aufträge aus der Großindustrie erhält. Dazu zählen etwa die Heidelberger Druckmaschinen, BASF oder Innogy. Harbarth selbst, der als Verfassungsrichter nach Meinung seiner Kritiker möglicherweise nicht hinreichend neutral sein wird , betreute offenbar CropScience, Daimler oder Südzucker. Seine Kanzlei vertrat darüber hinaus auch VW – gegen die Interessen der zahlreichen VW-Aktionäre, die wg. des Dieselskandals einen Milliarden-Schadenersatz verlangen.

Harbarth im Bundestag gegen Sammelklagen

Gerade die Tätigkeit für VW gab und gibt Anlass zur Kritik. Zwar war er selbst den Angaben der Kanzlei zufolge nicht mit der Angelegenheit befasst (sehr wohl indes die Kanzlei), aber trat im Bundestag „gegen Sammelklagen mit Strafschadensersatz“ bei der Diskussion um die VW-Musterfeststellungsklage auf.

Genau deshalb legten der Kölner Anwalt Claus Schmitz wie auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer beim Verfassungsgericht Verfassungsbeschwerde ein, die inzwischen abgelehnt worden sind. Zudem wirft Schmitz mit seiner Kanzlei der Uni Heidelberg vor, diese würde Harbarth 2018 „aus Gefälligkeit zum Honorarprofessor“ ernannt haben. Dies habe den späteren Wechsel nach Karlsruhe an das Verfassungsgericht geebnet.

Schließlich gilt auch Prof. Heribert Hirte als Gegenspieler. Hirte, Abgeordneter für die Union im Bundestag und an sich Juraprofessor der Uni Hamburg, war Mitherausgeber der sehr renommierten Fachpublikation „Zeitschrift für Gesellschaftsrecht“ (ZGR) und gilt laut „Handelsblatt“ als „maßgeblicher Ziehvater des internationalen Pendants ECFR“. Hirte wurde aus dem Herausgeberkreis ausgeschlossen und durch Stefan Harbarth ersetzt. Der Ausschluss gilt möglicherweise als inszeniert, insofern auch diese Tätigkeit den Weg Harbarths zum Bundesverfassungsgericht gefördert haben könne. Prof. Hirte nun kämpft nach dem Bericht des „Handelsblatts“ vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe gegen den Ausschluss aus dem Gremium.

Erstaunliche Vorgänge ausgerechnet um das höchste Amt beim Verfassungsgerichts, das u.a. mit dem VW-Skandal belastet erscheint. Wir werden den Fall verfolgen: Sehen Sie sich dies einfach hier an.

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

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