Achtung: Hier greift Ihre Bank jetzt gnadenlos zu…

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Die Gebühren bei Banken sind schon in den vergangenen Monaten gestiegen. Ich habe erschütternde Beispiele dafür gesehen. Ein Leser beschwerte sich jüngst darüber, dass sogar Zinsen für Kredite in Rechnung gestellt werden, die er für sein Girokonto gar nicht in Anspruch nimmt. Achtung: hier wird es interessant. Denn der BGH hatte dazu Urteile erlassen, die wirklich schwierig nachzuvollziehen sind. Am Ende kann es tatsächlich sein, dass Sie Gebühren für Leistungen zahlen, die Sie gar nicht in Anspruch genommen haben.

Bereitstellung kostet Geld

Das passiert öfter, als viele denken. Sie zahlen einfach für einen Kredit, auch wenn Sie ihn nicht nehmen, weil die Bank Ihre Bonität prüfen muss. Das kostet dann die Bank Geld, und dies möchte sie über die Gebühren wieder hereinholen. So argumentieren die Geldhäuser. Der BGH ist aber der Meinung, dass dies nicht zulässig sei, wenn das in den AGB steht (Az. XI ZR 562/15).

Also: wenn Ihre Bank zugegriffen hat, prüfen Sie gleich am besten die Rechtsgrundlage. Denn wenn die AGB einfach diesen Passus enthalten, reicht das nicht, um sich an Sie zu wenden. Leider, und das ist nicht ganz nachzuvollziehen, ist es anders bei einer „Individualvereinbarung“ (BGH, Az. XI ZR 233/16). Hier ist also gemeint, dass Sie bei Ihrem Kontoeröffnungsantrag den Passus nicht einfach in den AGB lesen konnten, sondern Ihrem Vertrag.

Wenn Sie den unterschrieben haben, wird es teuer. Denn die Vereinbarung zählt! Dann könne die Bank nicht sicher sein, ob der Kredit, der ja bereits eine Bonitätsprüfung veranlasst hatte, überhaupt in Anspruch genommen wird. Ob also die Bank ihre Auslagen wieder bekommt.

Bank darf Sie ausnehmen

Wenn also die Bank „deutlich und ernsthaft“ erklärt hat, dass es Sie Geld kosten würde, eine Kontokorrentvereinbarung dieser Art zu unterschreiben, dann kostet das ziemlich sicher. Wann aber ist das der Fall? Wenn etwa die Bank die AGB dazu gestrichen hat. Wenn einfach eine formulierte Erklärung unterschrieben wird, dann könnten wiederum Sie Recht haben.

Hier werden die Gerichte entscheiden müssen. Und wie ich höre: Dieses Problem taucht immer öfter auf. Die Frist übrigens verjährt nach drei Jahren. Prüfen Sie Ihre Ansprüche möglichst schnell. Denn Ihre Bank wird mit hoher Sicherheit auch so dreist sein, Ihnen solche Gebühren in Rechnung zu stellen.

Übrigens: weiterhin ist auch die Beratung in Sachen Geldanlage bei Ihrer Bank in der Regel schlecht. Ich höre bereits, wie die Banken wieder Angst verbreiten und Fonds verkaufen. Hier finden Sie die Alternative. Kostenfrei.

 

Mit den besten Grüßen
Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

P.S. Jamaika ist Geschichte. Der Koalitionsvertrag ist durch. Jetzt haben viele Angst um die Stärke der Finanzmärte, um die Börsen. Dennoch: Es gibt zu allen Zeiten Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften. Die Liste mit meiner Gewinn-Garanten für 2018 finden Sie HIER

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