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EZB darf Anleihen kaufen – wappnen Sie sich!

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht eine bedeutende Entscheidung in Sachen EZB-Anleihekaufprogramm PSPP getroffen. Die Politiker Peter Gauweiler und Bernd Lucke haben Anträge eingelegt, wonach die Entscheidung der Europäischen Zentralbank, Anleihen (auf Kosten Aller in der Euro-Zone) zu kaufen, nicht hinreichend parlamentarisch abgesegnet worden wäre. Das Verfassungsgericht hat dazu befunden, Bundestag wie auch Bundesregierung hätten sich hinreichend mit dem Programm beschäftigt. Sie hätten einen Einschätzungsspielraum bei der Beurteilung der Folgen, der hier nicht überschritten worden wäre.

Gut für die Euro-Zone – und für Sie?

Die Entscheidung verhindert zumindest, dass es zu einem größeren Streit innerhalb der EU gekommen wäre. Denn das Anleihekaufprogramm PSPP wäre ohne Hilfe und Mitfinanzierung Deutschlands bezüglich der Haftung bei Problemen wohl nicht zustande gekommen. Das Verfassungsgericht hatte den Fall an sich gezogen, da die EZB das Programm möglicherweise nicht auf die Verhältnismäßigkeit (der Verschuldung) geprüft hätte.

Zudem habe auch der Europäische Gerichtshof nicht die gebotene Kontrolle durchgeführt, was wiederum das Verfassungsgericht selbst auf den Plan rief. Die Verfassungsorgane hätten dann eine „Verhältnismäßigkeitsprüfung“ durchführen müssen. Nun wiederum habe die EZB die Verhältnismäßigkeit geprüft und der Bundestag wiederum hielt die Anforderungen aus dem ursprünglichen Verfassungsgerichts-Urteil für erfüllt.

Damit wird das Programm vollzogen. Das hat Auswirkungen, die auch Sie betreffen dürften. Kauft die EZB Anleihen am Markt auf, sind die Zinsen in der Regel niedriger als bei einem vollständig freien Markt. Das wiederum bestimmt das Zinsniveau auf dem gesamten Finanzmarkt und damit auch Ihre Rahmenbedingungen.

Immobilien teurer?

So könnte eine Folge sein, dass die Darlehen für Bauvorhaben niedriger verzinst sind, als sie es in anderen Fällen wären. Das wiederum kann die Immobilienpreise unverändert steigen lassen. Als Bauherr oder als Käufer einer Immobilie müssten Sie dementsprechend mehr Geld zahlen. Als Verkäufer könnten Sie wiederum mehr Geld einnehmen.

Auf der anderen Seite jedoch werden die Mieten wahrscheinlich steigen, zudem werden die Risiken später fallender Preise gleichfalls zunehmen. Blasen finden sich dank solcher Anleihenkäufe dann jedoch nicht nur am Immobilienmarkt, sondern auch an Rohstoffmärkten oder an den Märkten für Kryptowährungen.

Wo genau diese Blasen entstehen oder entstanden sind, so, dass sie platzen könnten, lässt sich kaum ermitteln. Dass es jedoch zur Blasenbildung gekommen ist und durch das Urteil weiterhin kommen wird, ist recht sicher. Dagegen sollten Sie sich wappnen: Aktien von Unternehmen, die Preissetzungsmacht haben, sind kaum inflationsgefährdet. Hier finden Sie weitere Informationen.

Mit den besten Grüßen

Ihr

Janne Jörg Kipp

Chefredakteur „Wirtschaft-Vertraulich“

PS: Aktien schützen auch während der aktuell noch laufenden Corona-Krise dann und deshalb, wenn die Unternehmen viel Geld verdienen und mit Ihnen in Form von Dividenden teilen. Die Aktien kann der Staat nicht einfach „enteignen“. Auch nicht in einem Crash, der wie oben gezeigt möglich ist. Ihr Vorteil, den Sie sich hier sichern können. Kostenfrei: Einfach klicken.

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